EFD — Schweiz und Österreich unterzeichnen Quellensteuerabkommen

Die Schweiz und Öster­re­ich haben ein Quel­len­s­teuer­abkom­men unterze­ich­net. Es ori­en­tiert sich am Mod­ell der Schweiz­er Steuer­abkom­men mit Deutsch­land und Grossbritannien.

Das Abkom­men sieht vor, dass Per­so­n­en mit Wohn­sitz in Öster­re­ich ihre beste­hen­den Bankbeziehun­gen in der Schweiz nachbesteuern kön­nen, indem sie entwed­er eine ein­ma­lige Steuerzahlung leis­ten oder ihre Kon­ten offenlegen.

Unter­schiede zu den Abkom­men mit D und UK beste­hen ins­beson­dere bei den Steuer­sätzen. Der Betrag für die pauschale Ein­malzahlung zur Reg­u­lar­isierung der Ver­gan­gen­heit liegt je nach Dauer der Bankbeziehung und der Ver­mö­gen­shöhe zwis­chen 15% und 38%. 

Für die Besteuerung kün­ftiger Kap­i­talerträge gilt ein Ein­heitssatz von 25% (entsprechend der öster­re­ichis­chen Kapitalertragssteuer).Anderseits wurde keine Vorauszahlung der Schweiz­er Banken vereinbart.

Der Ein­bezug von Erb­schafts­fällen erübrigte sich, weil Öster­re­ich keine Erb­schaftss­teuer ken­nt.
Die bei­den Ver­tragsparteien eracht­en die beste­hen­den Amt­shil­fever­fahren als genü­gend, sodass keine zusät­zlichen Anfragemöglichkeit­en vere­in­bart wurden.

Die Schweiz und Öster­re­ich haben zudem vere­in­bart, wichtige Hin­dernisse bei gren­züber­schre­i­t­en­den Finanz­di­en­stleis­tun­gen zu beseit­i­gen sowie die Bedin­gun­gen für Bankbe­wil­li­gun­gen in Öster­re­ich zu erle­ichtern. Der Ver­trieb von Effek­ten­fonds wird vereinfacht.