Die Schweiz und Österreich haben ein Quellensteuerabkommen unterzeichnet. Es orientiert sich am Modell der Schweizer Steuerabkommen mit Deutschland und Grossbritannien.
Das Abkommen sieht vor, dass Personen mit Wohnsitz in Österreich ihre bestehenden Bankbeziehungen in der Schweiz nachbesteuern können, indem sie entweder eine einmalige Steuerzahlung leisten oder ihre Konten offenlegen.
Unterschiede zu den Abkommen mit D und UK bestehen insbesondere bei den Steuersätzen. Der Betrag für die pauschale Einmalzahlung zur Regularisierung der Vergangenheit liegt je nach Dauer der Bankbeziehung und der Vermögenshöhe zwischen 15% und 38%.
Für die Besteuerung künftiger Kapitalerträge gilt ein Einheitssatz von 25% (entsprechend der österreichischen Kapitalertragssteuer).Anderseits wurde keine Vorauszahlung der Schweizer Banken vereinbart.
Der Einbezug von Erbschaftsfällen erübrigte sich, weil Österreich keine Erbschaftssteuer kennt.
Die beiden Vertragsparteien erachten die bestehenden Amtshilfeverfahren als genügend, sodass keine zusätzlichen Anfragemöglichkeiten vereinbart wurden.
Die Schweiz und Österreich haben zudem vereinbart, wichtige Hindernisse bei grenzüberschreitenden Finanzdienstleistungen zu beseitigen sowie die Bedingungen für Bankbewilligungen in Österreich zu erleichtern. Der Vertrieb von Effektenfonds wird vereinfacht.