Der Bundesrat überarbeitet die Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Gefährdung durch Mikroorganismen (SAMV). Die Änderungen treten am 1. Juni 2012 in Kraft. Die Bestimmungen der SAMV werden an neue wissenschaftliche Gegebenheiten und an die Totalrevision der Verordnung über den Umgang mit Organismen in geschlossenen Systemen (ESV), die aufgrund des Erlasses des Gentechnikgesetzes (GTG) nötig wurde, angepasst.