WEKO büsst BMW AG (München)

Die Wet­tbe­werb­skom­mis­sion (WEKO) büsst die deutsche Auto­mo­bil­her­stel­lerin BMW AG (München) wegen der Behin­derung von Direkt- und Par­al­le­limporten. BMW habe den zuge­lasse­nen Händlern im Europäis­chen Wirtschaft­sraum (EWR) ver­traglich unter­sagt, Neuwa­gen der Marken BMW und MINI an Kun­den in der Schweiz zu verkaufen. Dadurch habe BMW den Schweiz­er Markt abgeschot­tet. BMW muss die EWR-Händlerverträge nun entsprechend anpassen und die Händler über diese Änderung informieren. Die Sank­tion­shöhe beträgt CHF 156 Mio.

Konkret hat die WEKO mit Entscheid vom 7. Mai 2012 fest­gestellt, dass BMW den zuge­lasse­nen Händlern im EWR mit­tels ein­er Exportsver­bot­sklausel unter­sagt habe, Neu­fahrzeuge der Marken BMW und MINI an Kun­den ausser­halb des EWR zu verkaufen. Dies habe in der Schweiz zumin­d­est seit Okto­ber 2010 zu ein­er erhe­blichen Wet­tbe­werb­s­beein­träch­ti­gung geführt. Die Mark­tab­schot­tung habe zum einen ver­hin­dert, dass der Schweiz­er Kon­sument von den erhe­blichen Währungsvorteilen prof­i­tieren kon­nte, welche zu dieser Zeit aus der starken Aufw­er­tung des Frankens gegenüber dem EURO resul­tierten. Zum anderen habe die Abschot­tung in der Schweiz auch zu einem gerin­geren Wet­tbe­werb­s­druck auf die End­kun­den­preise für Neuwa­gen der genan­nten Marken geführt.

Weit­ere Infor­ma­tio­nen: Medi­en­mit­teilung vom 24. Mai 2012 (PDF).