Die Wettbewerbskommission (WEKO) büsst die deutsche Automobilherstellerin BMW AG (München) wegen der Behinderung von Direkt- und Parallelimporten. BMW habe den zugelassenen Händlern im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) vertraglich untersagt, Neuwagen der Marken BMW und MINI an Kunden in der Schweiz zu verkaufen. Dadurch habe BMW den Schweizer Markt abgeschottet. BMW muss die EWR-Händlerverträge nun entsprechend anpassen und die Händler über diese Änderung informieren. Die Sanktionshöhe beträgt CHF 156 Mio.
Konkret hat die WEKO mit Entscheid vom 7. Mai 2012 festgestellt, dass BMW den zugelassenen Händlern im EWR mittels einer Exportsverbotsklausel untersagt habe, Neufahrzeuge der Marken BMW und MINI an Kunden ausserhalb des EWR zu verkaufen. Dies habe in der Schweiz zumindest seit Oktober 2010 zu einer erheblichen Wettbewerbsbeeinträchtigung geführt. Die Marktabschottung habe zum einen verhindert, dass der Schweizer Konsument von den erheblichen Währungsvorteilen profitieren konnte, welche zu dieser Zeit aus der starken Aufwertung des Frankens gegenüber dem EURO resultierten. Zum anderen habe die Abschottung in der Schweiz auch zu einem geringeren Wettbewerbsdruck auf die Endkundenpreise für Neuwagen der genannten Marken geführt.
Weitere Informationen: Medienmitteilung vom 24. Mai 2012 (PDF).