EuGH bestätigt Busse gegen Microsoft

Mit Urteil vom 27. Juni 2012 bestätigt der Europäis­che Gericht­shof (EuGH) eine reko­rd­ho­he Busse gegen Microsoft wegen des Miss­brauchs ein­er mark­t­be­herrschen­den Stel­lung. Der EuGH hielt die von der Europäis­chen Kom­mis­sion ursprünglich im Umfang von EUR 899 Mio. ver­hängte Busse allerd­ings für zu hoch bemessen und reduzierte sie auf immer­hin EUR 860 Mio.
Der Entscheid des EuGH vom 27. Juni 2012 hat eine schon länger andauernde Auseinan­der­set­zung zwis­chen Microsoft und der EU-Kom­mis­sion zum Hintergrund:
Mit Entscheid vom 24. März 2004 hat­te die EU-Kom­mis­sion fest­gestellt, dass Microsoft ab Okto­ber 1998 ihre beherrschende Stel­lung mitunter dadurch miss­braucht hat­te, dass sie sich weigerte, ihren Wet­tbe­wer­bern soge­nan­nte Inter­op­er­abil­itätsin­for­ma­tio­nen (verkürzt gesagt Infor­ma­tio­nen betr­e­f­fend stan­dar­d­isierte For­mate und Pro­tokolle, welche Pro­gramme zum Date­naus­tausch untere­inan­der benöti­gen) zur Ver­fü­gung zu stellen und deren Nutzung für die Entwick­lung und den Ver­trieb von Pro­duk­ten zu ges­tat­ten, welche auf dem Markt für Betrieb­ssys­teme für Arbeits­grup­penserv­er mit den Pro­duk­ten von Microsoft konkur­ri­erten. Die EU-Kom­mis­sion verpflichtete Microsoft deshalb zur Bezahlung ein­er Busse in der Höhe von EUR 497 Mio. und zur Offen­le­gung der Infor­ma­tio­nen gegen eine angemessene und nicht-diskri­m­inierende Vergü­tung (i.e. zu RAND-Konditionen).
Mit Entscheid vom 12. Juli 2006 (durch das Gericht erster Instanz mit Urteil vom 17. Sep­tem­ber 2007 in Rs. T‑201/04 weit­ge­hend bestätigt) stellte die EU-Kom­mis­sion fest, dass Microsoft dieser Verpflich­tung zur Offen­le­gung nicht nachgekom­men war und ver­hängte für den Zeitraum vom 16. Dezem­ber 2005 bis 20. Juni 2006 eine erneute Busse in der Höhe von EUR 280.5 Mio.
Mit Entscheid vom 27. Feb­ru­ar 2008 ver­hängte die EU-Kom­mis­sion dann auch für den Zeitraum vom 12. Juni 2006 bis 21. Okto­ber 2007 die nun durch den EuGH reduzierte Busse von EUR 899 Mio., weil Microsoft für den Zugang zu den Inter­op­er­abil­itätsin­for­ma­tio­nen unangemessen hohe Vergü­tun­gen ver­langt hat­te. Die Reduk­tion der Busse auf EUR 860 Mio. hat den Hin­ter­grund, dass die EU-Kom­mis­sion Microsoft während einem bes­timmten Zeitraum und unter bes­timmten Voraus­set­zun­gen erlaubt hat­te, den Ver­trieb von Open­Source-Pro­duk­ten zu beschränken. Dies war bei der Beurteilung der Schwere des geah­n­de­ten Ver­hal­tens nach Ansicht des EuGH nicht angemessen berück­sichtigt worden.
Weit­ere Infor­ma­tio­nen: Pressemit­teilung des EuGH (PDF), Pressemit­teilung der EU-Kom­mis­sion (PDF) sowie Bericht von NZZ Online (HTML), alles vom 27. Juni 2012.