Mit Urteil vom 27. Juni 2012 bestätigt der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine rekordhohe Busse gegen Microsoft wegen des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung. Der EuGH hielt die von der Europäischen Kommission ursprünglich im Umfang von EUR 899 Mio. verhängte Busse allerdings für zu hoch bemessen und reduzierte sie auf immerhin EUR 860 Mio.
Der Entscheid des EuGH vom 27. Juni 2012 hat eine schon länger andauernde Auseinandersetzung zwischen Microsoft und der EU-Kommission zum Hintergrund:
Mit Entscheid vom 24. März 2004 hatte die EU-Kommission festgestellt, dass Microsoft ab Oktober 1998 ihre beherrschende Stellung mitunter dadurch missbraucht hatte, dass sie sich weigerte, ihren Wettbewerbern sogenannte Interoperabilitätsinformationen (verkürzt gesagt Informationen betreffend standardisierte Formate und Protokolle, welche Programme zum Datenaustausch untereinander benötigen) zur Verfügung zu stellen und deren Nutzung für die Entwicklung und den Vertrieb von Produkten zu gestatten, welche auf dem Markt für Betriebssysteme für Arbeitsgruppenserver mit den Produkten von Microsoft konkurrierten. Die EU-Kommission verpflichtete Microsoft deshalb zur Bezahlung einer Busse in der Höhe von EUR 497 Mio. und zur Offenlegung der Informationen gegen eine angemessene und nicht-diskriminierende Vergütung (i.e. zu RAND-Konditionen).
Mit Entscheid vom 12. Juli 2006 (durch das Gericht erster Instanz mit Urteil vom 17. September 2007 in Rs. T‑201/04 weitgehend bestätigt) stellte die EU-Kommission fest, dass Microsoft dieser Verpflichtung zur Offenlegung nicht nachgekommen war und verhängte für den Zeitraum vom 16. Dezember 2005 bis 20. Juni 2006 eine erneute Busse in der Höhe von EUR 280.5 Mio.
Mit Entscheid vom 27. Februar 2008 verhängte die EU-Kommission dann auch für den Zeitraum vom 12. Juni 2006 bis 21. Oktober 2007 die nun durch den EuGH reduzierte Busse von EUR 899 Mio., weil Microsoft für den Zugang zu den Interoperabilitätsinformationen unangemessen hohe Vergütungen verlangt hatte. Die Reduktion der Busse auf EUR 860 Mio. hat den Hintergrund, dass die EU-Kommission Microsoft während einem bestimmten Zeitraum und unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt hatte, den Vertrieb von OpenSource-Produkten zu beschränken. Dies war bei der Beurteilung der Schwere des geahndeten Verhaltens nach Ansicht des EuGH nicht angemessen berücksichtigt worden.
Weitere Informationen: Pressemitteilung des EuGH (PDF), Pressemitteilung der EU-Kommission (PDF) sowie Bericht von NZZ Online (HTML), alles vom 27. Juni 2012.