Die Schweiz und die USA haben heute Donnerstag eine gemeinsame Erklärung über die Umsetzung der US-Steuergesetzgebung FATCA veröffentlicht (vgl. Medienmitteilung). Einzelheiten sollen in den nächsten Monaten verhandelt werden (der Bundesrat wird vorher ein Mandat zur Aushandlung einer zwischenstaatlichen Vereinbarung verabschieden).
Mit der gemeinsamen Erklärung soll die Rechtssicherheit für betroffene Finanzinstitute erhöht und der Umsetzungsaufwand vermindert werden. Konkret werden folgende Vereinfachungen angestrebt:
Gemäss der gemeinsamen Erklärung werden folgende Erleichterungen angestrebt:
- Gewisse Finanzinstitute wie Sozialversicherungen, Pensionskassen und Sachversicherungen sollen vom Geltungsbereich von FATCA ausgenommen werden (sogenannte „exempt FFI”).
- Gewisse Finanzinstitute, die vor allem lokal oder regional tätig sind, werden als kompatibel mit FATCA („deemed compliant FFI”) bezeichnet.
- Finanzinstitute sind nicht verpflichtet, unkooperative US-Kunden namentlich zu melden, einen Steuerabzug vorzunehmen oder deren Konto zu schliessen. Die USA können zu solchen unkooperativen Kunden mittels Gruppenersuchen Amtshilfe verlangen.
- Weitere Erleichterungen für Schweizer Finanzinstitute, z.B. bei der Identifikation bestehender Kunden als US-Personen sind ebenfalls aufzunehmen.