BVGer: superprovisorisches Verbot der Veröffentlichung von Privatadresse auf moneyhouse.ch

Wie heute gemeldet wurde, hat der EDÖB vor dem BVGer heute ein super­pro­vi­sorisches Ver­bot der Veröf­fentlichung von Pri­vatadressen auf moneyhouse.ch erreicht.

Die Betreiberin, itonex ag, veröf­fentlicht offen­bar seit eini­gen Wochen die Pri­vatadressen von zahlre­ichen Per­so­n­en online und zur freien Ein­sicht, und zwar ohne Ein­willi­gung der betrof­fe­nen Per­son und ungeachtet der Tat­sache, dass viele Per­so­n­en ihre Adressen aus Sicher­heits­grün­den ges­per­rt hat­ten. In der Folge hat­ten sich Pri­vat­per­so­n­en an den EDÖB gewandt, der eine Sachver­haltsabklärung ein­geleit­et und von der itonex AG gefordert hat­te, die Per­so­n­en­such­funk­tion bis am 19.7.2012 vom Netz zu nehmen. Da itonex AG darauf nicht reagiert hat­te, war der EDÖB an das BVGer gelangt. 

Der EDÖB wird nun die eröffnete Sachver­haltsabklärung (DSG 29 I) fort­set­zen.