Wie heute gemeldet wurde, hat der EDÖB vor dem BVGer heute ein superprovisorisches Verbot der Veröffentlichung von Privatadressen auf moneyhouse.ch erreicht.
Die Betreiberin, itonex ag, veröffentlicht offenbar seit einigen Wochen die Privatadressen von zahlreichen Personen online und zur freien Einsicht, und zwar ohne Einwilligung der betroffenen Person und ungeachtet der Tatsache, dass viele Personen ihre Adressen aus Sicherheitsgründen gesperrt hatten. In der Folge hatten sich Privatpersonen an den EDÖB gewandt, der eine Sachverhaltsabklärung eingeleitet und von der itonex AG gefordert hatte, die Personensuchfunktion bis am 19.7.2012 vom Netz zu nehmen. Da itonex AG darauf nicht reagiert hatte, war der EDÖB an das BVGer gelangt.
Der EDÖB wird nun die eröffnete Sachverhaltsabklärung (DSG 29 I) fortsetzen.