Ende vergangener Woche wurde die Mitarbeiterbeteiligungsverordnung (MBV) erlassen,
welche die Pflichten der Arbeitgeber bei der Abgabe von
Mitarbeiterbeteiligungen umschreibt. Die neue Verordnung tritt am 1. Januar 2013 in
Kraft.
Die MBV ergänzt das Bundesgesetz über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen (GBV) und enthält Minimalstandards zu Inhalt und Form der von den Arbeitgebern auszufüllenden Bescheinigungen über Mitarbeiterbeteiligungen. So sind beispielsweise bei Abgabe von Mitarbeiteraktien unter anderem die Anzahl der erworbenen Aktien, die Dauer einer allfälligen Verfügungssperre, der Steuerwert der
Mitarbeiteraktien sowie der gesamte geldwerte Vorteil zu bescheinigen.
Weitere Informationen finden sich in der Medienmitteilung und den Erläuterungen zur MBV der Eidgenössischen Steuerverwaltung (EStV).