Am 4. Juli 2012 sind die Ausführungsbestimmungen über die Anlage und die Aufbewahrung des Vermögens verbeiständeter oder bevormundeter Personen verabschiedet worden. Die neue Verordnung tritt zusammen mit dem neuen Erwachsenenschutzrecht am 1. Januar 2012 in Kraft.
Die sog. Verordnung über die Vermögensverwaltung im Rahmen einer Beistandschaft oder Vormundschaft basiert im Wesentlichen auf zwei Grundsätzen: Erstens sind die Vermögenswerte der betroffenen Person sicher anzulegen. Und zweitens sind bei der Wahl der Anlage die gesamten persönlichen Verhältnisse der betroffenen Person zu berücksichtigen. Für Vermögenswerte, die der Sicherstellung des gewöhnlichen Lebensunterhalts dienen, sieht die Verordnung einen Katalog mit sicheren Anlageinstrumenten vor. Für Vermögenswerte, die über den gewöhnlichen Lebensunterhalt hinausgehen, können hingegen mit Zustimmung der Erwachsenenschutzbehörde „risikoreichere“ Anlagen getätigt werden.
Zur Revision des Erwachsenenschutzrechts siehe die Dokumentation des Bundesamtes für Justiz (BJ), insbesondere den Begleitbericht zur neuen Verordnung.