Öffentlichkeit der Handelsregisterbelege (HR-Amt ZH): Einreichen von Protokollauszügen

Das Zürcher Han­del­sreg­is­ter­amt hat in ein­er Mit­teilung von gestern Don­ner­stag darauf hingewiesen, dass die beim HR-Amt ZH hin­ter­legten Han­del­sreg­is­ter­belege kosten­los online zur Ver­fü­gung ste­hen. Das Amt emp­fiehlt deshalb Folgendes:

Öffentlichkeit der Handelsregisterbelege

23.08.2012 — Mitteilung 

Pro­tokol­lauszüge genü­gen als Belege

Gemäss Art. 10 HRegV sind die Ein­träge im Haup­treg­is­ter, die Anmel­dun­gen und die Belege öffentlich. Die Ein­träge und die ihnen zugrunde liegen­den Belege wer­den mit der Genehmi­gung durch das Eid­genös­sis­che Amt für das Han­del­sreg­is­ter öffentlich. Nicht öffentlich ist einzig die mit der Ein­tra­gung zusam­men­hän­gende Korrespondenz.

Etwa 1 Mil­lion beim Han­del­sreg­is­ter­amt Kan­ton Zürich hin­ter­legte Ein­tra­gungsan­mel­dun­gen und Belege ste­hen auf dem Inter­net zum Down­load zur Ver­fü­gung. Wir empfehlen Ihnen daher, beim Ein­re­ichen von Han­del­sreg­is­ter­an­mel­dun­gen von der in Art. 23 HRegV erwäh­n­ten Möglichkeit Gebrauch zu machen, von Pro­tokollen lediglich Auszüge einzure­ichen. So ver­mei­den Sie, dass Geschäfts­ge­heimnisse oder per­son­al­be­zo­gene Aus­sagen öffentlich wer­den. Es genügt, wenn solche Auszüge vom Pro­tokollführer sowie vom Vor­sitzen­den des beschliessenden Organs unterze­ich­net werden.