Das Zürcher Handelsregisteramt hat in einer Mitteilung von gestern Donnerstag darauf hingewiesen, dass die beim HR-Amt ZH hinterlegten Handelsregisterbelege kostenlos online zur Verfügung stehen. Das Amt empfiehlt deshalb Folgendes:
Öffentlichkeit der Handelsregisterbelege
23.08.2012 — Mitteilung
Protokollauszüge genügen als Belege
Gemäss Art. 10 HRegV sind die Einträge im Hauptregister, die Anmeldungen und die Belege öffentlich. Die Einträge und die ihnen zugrunde liegenden Belege werden mit der Genehmigung durch das Eidgenössische Amt für das Handelsregister öffentlich. Nicht öffentlich ist einzig die mit der Eintragung zusammenhängende Korrespondenz.
Etwa 1 Million beim Handelsregisteramt Kanton Zürich hinterlegte Eintragungsanmeldungen und Belege stehen auf dem Internet zum Download zur Verfügung. Wir empfehlen Ihnen daher, beim Einreichen von Handelsregisteranmeldungen von der in Art. 23 HRegV erwähnten Möglichkeit Gebrauch zu machen, von Protokollen lediglich Auszüge einzureichen. So vermeiden Sie, dass Geschäftsgeheimnisse oder personalbezogene Aussagen öffentlich werden. Es genügt, wenn solche Auszüge vom Protokollführer sowie vom Vorsitzenden des beschliessenden Organs unterzeichnet werden.