Das EFD hat zur Änderung der Börsenverordnung eine Anhörung eröffnet. Aus der Medienmitteilung (vgl. auch unseren früheren Beitrag zur Änderung des BEHG):
Mit der Revision wird die Ende September 2012 verabschiedete Änderung des Börsengesetzes (Börsendelikte und Marktmissbrauch) umgesetzt. Die Anhörung dauert bis zum 15. Dezember 2012.
Mit der Änderung der Börsenverordnung werden Ausnahmen von den neu im Börsengesetz geregelten aufsichtsrechtlichen Verboten des Insiderhandels und der Marktmanipulation formuliert. Sie betreffen insbesondere den Rückkauf eigener Beteiligungen und Effektengeschäfte zum Zweck der Preisstabilisierung nach einer öffentlichen Effektenplatzierung. Zudem wird der in der schweizerischen Lehre und Rechtsprechung bereits bisher anerkannte, jedoch nicht genau definierte Grundsatz «Keiner kann sein eigener Insider sein» kodifiziert. Im Bereich des Offenlegungs- und Übernahmerechts wird der Begriff der «Hauptkotierung» definiert. Auch damit wird Rechtssicherheit geschaffen und sichergestellt, dass der Begriff von den massgebenden Behörden einheitlich verwendet wird.