Referenden gegen QStAbk: Nichtzustandekommens-Verfügungen erlassen

Die Ref­er­en­den gegen die Quel­len­s­teuer­abkom­men Schweiz–Deutschland, Schweiz–Grossbritannien und Schweiz–Österreich sind nicht zus­tande gekom­men, die Bun­deskan­zlei hat entsprechende Ver­fü­gun­gen mit Datum vom 30. Okto­ber 2012 erlassen.

Gemäss amtlich­er Mit­teilung der Bun­deskan­zlei sind für alle drei Ref­er­en­den die notwendi­gen Unter­schriften nicht zus­tande gekom­men (Abk‑D: bei gün­stig­ster Beurteilung max­i­mal 48‘454 gültig; Abk-UK 47‘363; Abk‑A: 46‘656).

Die Mit­teilung enthält im Übri­gen Aus­führun­gen zum Vorge­hen bei der Ermit­tlung der gülti­gen Unter­schriften (sowohl auf Gemeinde- wie Bundesebene).

Die Nichtzu­s­tandekom­mens-Ver­fü­gun­gen wer­den am 6. Novem­ber 2012 im Bun­des­blatt pub­liziert. Das Nichtzu­s­tandekom­men der Ref­er­en­den wird recht­skräftig, wenn die Beschw­erde­frist unbe­nutzt ver­strichen oder die Entschei­de der Bun­deskan­zlei vom Bun­des­gericht gestützt wor­den sind.