Die Referenden gegen die Quellensteuerabkommen Schweiz–Deutschland, Schweiz–Grossbritannien und Schweiz–Österreich sind nicht zustande gekommen, die Bundeskanzlei hat entsprechende Verfügungen mit Datum vom 30. Oktober 2012 erlassen.
Gemäss amtlicher Mitteilung der Bundeskanzlei sind für alle drei Referenden die notwendigen Unterschriften nicht zustande gekommen (Abk‑D: bei günstigster Beurteilung maximal 48‘454 gültig; Abk-UK 47‘363; Abk‑A: 46‘656).
Die Mitteilung enthält im Übrigen Ausführungen zum Vorgehen bei der Ermittlung der gültigen Unterschriften (sowohl auf Gemeinde- wie Bundesebene).
Die Nichtzustandekommens-Verfügungen werden am 6. November 2012 im Bundesblatt publiziert. Das Nichtzustandekommen der Referenden wird rechtskräftig, wenn die Beschwerdefrist unbenutzt verstrichen oder die Entscheide der Bundeskanzlei vom Bundesgericht gestützt worden sind.