Teilrevision des Heilmittelgesetzes: Zugang zu Arzneimitteln; Umgang mit geldwerten Vorteilen

Der Bun­desrat möchte durch eine Teil­re­vi­sion des HMG den Zugang zu Arzneimit­teln und die Rah­menbe­din­gun­gen für bio­medi­zinis­che Forschung und Indus­trie verbessern. Aus der Medi­en­mit­teilung vom 7. Novem­ber 2012:

[…] Dabei soll der Mark­tzu­gang für Kom­ple­men­tär- und Phy­toarzneimit­tel erle­ichtert und eine grössere Vielfalt an kinderg­erecht­en Arzneimit­teln ver­füg­bar gemacht wer­den. Weit­er wer­den die Bes­tim­mungen zu Rabat­ten und Boni sowie die Selb­stmedika­tion neu geregelt.

 Mit Bezug auf Rabat­te und Boni hält die Medi­en­mit­teilung fol­gen­des fest:

Über­ar­beit­et wurde auch die heutige Regelung der geld­w­erten Vorteile wie Waren­boni oder Gratismuster, mit denen Her­steller ihre Pro­duk­te bei Ärztin­nen oder Apothek­ern bewer­ben. Ziel ist es, mehr Trans­parenz und Klarheit über die Zuläs­sigkeit solch­er Rabat­te zu schaf­fen, die bei der Ver­schrei­bung, Abgabe und Anwen­dung von Arzneimit­teln und Medi­z­in­pro­duk­ten gewährt wer­den. Beispiel­sweise sind Nat­u­ralra­bat­te kün­ftig nicht mehr zuläs­sig. Auch müssen let­ztere ihre geschäftlichen Verbindun­gen zu Her­stellern offen­le­gen. Der Bun­desrat legt die Einzel­heit­en der Rah­menbe­din­gun­gen mit den Aus­führungs­bes­tim­mungen fest. 

 Vgl. dazu auch die Infor­ma­tio­nen beim BAG.