Der Bundesrat möchte durch eine Teilrevision des HMG den Zugang zu Arzneimitteln und die Rahmenbedingungen für biomedizinische Forschung und Industrie verbessern. Aus der Medienmitteilung vom 7. November 2012:
[…] Dabei soll der Marktzugang für Komplementär- und Phytoarzneimittel erleichtert und eine grössere Vielfalt an kindergerechten Arzneimitteln verfügbar gemacht werden. Weiter werden die Bestimmungen zu Rabatten und Boni sowie die Selbstmedikation neu geregelt.
Mit Bezug auf Rabatte und Boni hält die Medienmitteilung folgendes fest:
Überarbeitet wurde auch die heutige Regelung der geldwerten Vorteile wie Warenboni oder Gratismuster, mit denen Hersteller ihre Produkte bei Ärztinnen oder Apothekern bewerben. Ziel ist es, mehr Transparenz und Klarheit über die Zulässigkeit solcher Rabatte zu schaffen, die bei der Verschreibung, Abgabe und Anwendung von Arzneimitteln und Medizinprodukten gewährt werden. Beispielsweise sind Naturalrabatte künftig nicht mehr zulässig. Auch müssen letztere ihre geschäftlichen Verbindungen zu Herstellern offenlegen. Der Bundesrat legt die Einzelheiten der Rahmenbedingungen mit den Ausführungsbestimmungen fest.
Vgl. dazu auch die Informationen beim BAG.