Gemäss heutiger Medienmitteilung hat die FINMA das Enforcementverfahren gegen die UBS im Zusammenhang mit den unautorisierten Aktivitäten des Händlers Adoboli bei der Londoner Niederlassung der UBS abgeschlossen.
Die FINMA stellte bei der UBS erhebliche Mängel bei den internen Kontrollmechanismen fest. Unter anderem habe die Beziehung zwischen Adoboli und seinen direkten Vorgesetzten zu stark auf Vertrauen und zu wenig auf Kontrolle beruht; auch hätten die Überwachungsinstrumente der direkten Vorgesetzten erhebliche Mängel aufgewiesen und seien nicht richtig eingesetzt worden; weiter hätten die Kontrollinstanzen die Handelsaktivitäten zu wenig verstanden.
Nach Entdeckung der Handelsverluste hat die FINMA präventive Massnahmen gegen die UBS verhängt. Unter anderem muss jede neue Geschäftsinitiative der UBS im Investmentbanking vorgängig von der FINMA akzeptiert werden; zudem unterliegen die risikogewichteten Aktiven der Investmentbank der UBS und der Londoner Niederlassung einer Obergrenze, die sich über die nächsten Jahre reduziert; schliesslich darf die UBS-Investmentbank keine neuen Akquisitionen mehr tätigen.
Zur Umsetzung der Massnahmen hat die FINMA weitere Massnahmen angeordnet (Einsetzung eines Untersuchungsbeauftragten; Kontrolle durch Prüfgesellschaft nach Abschluss des Projekts; Prüfung der Kapitalunterlegung der operationellen Risiken der UBS).
Mit Verfügung vom 21.11.2012 und dem heutigen Bericht schliesst die FINMA das formelle Enforcementverfahren gegen die UBS ab, gleichzeitig mit der britischen Financial Services Authority (FSA). Diese hat der UBS eine Busse in Höhe von GBP 29.7 Mio. (rund CHF 36.7 Mio.) auferlegt.
Ausführlicher siehe Medienmitteilung FINMA und Medienmitteilung FSA.