UBS/Handelsverluste in London: FINMA stellt erhebliche Kontrollmängel fest

Gemäss heutiger Medi­en­mit­teilung hat die FINMA das Enforce­mentver­fahren gegen die UBS im Zusam­men­hang mit den unau­torisierten Aktiv­itäten des Händlers Adoboli bei der Lon­don­er Nieder­las­sung der UBS abgeschlossen.

Die FINMA stellte bei der UBS erhe­bliche Män­gel bei den inter­nen Kon­trollmech­a­nis­men fest. Unter anderem habe die Beziehung zwis­chen Adoboli und seinen direk­ten Vorge­set­zten zu stark auf Ver­trauen und zu wenig auf Kon­trolle beruht; auch hät­ten die Überwachungsin­stru­mente der direk­ten Vorge­set­zten erhe­bliche Män­gel aufgewiesen und seien nicht richtig einge­set­zt wor­den; weit­er hät­ten die Kon­trol­linstanzen die Han­del­sak­tiv­itäten zu wenig verstanden.

Nach Ent­deck­ung der Han­delsver­luste hat die FINMA präven­tive Mass­nah­men gegen die UBS ver­hängt. Unter anderem muss jede neue Geschäftsini­tia­tive der UBS im Invest­ment­bank­ing vorgängig von der FINMA akzep­tiert wer­den; zudem unter­liegen die risiko­gewichteten Aktiv­en der Invest­ment­bank der UBS und der Lon­don­er Nieder­las­sung ein­er Ober­gren­ze, die sich über die näch­sten Jahre reduziert; schliesslich darf die UBS-Invest­ment­bank keine neuen Akqui­si­tio­nen mehr tätigen.

Zur Umset­zung der Mass­nah­men hat die FINMA weit­ere Mass­nah­men ange­ord­net (Ein­set­zung eines Unter­suchungs­beauf­tragten; Kon­trolle durch Prüfge­sellschaft nach Abschluss des Pro­jek­ts; Prü­fung der Kap­i­talun­ter­legung der oper­a­tionellen Risiken der UBS).

Mit Ver­fü­gung vom 21.11.2012 und dem heuti­gen Bericht schliesst die FINMA das formelle Enforce­mentver­fahren gegen die UBS ab, gle­ichzeit­ig mit der britis­chen Finan­cial Ser­vices Author­i­ty (FSA). Diese hat der UBS eine Busse in Höhe von GBP 29.7 Mio. (rund CHF 36.7 Mio.) auferlegt.

Aus­führlich­er siehe Medi­en­mit­teilung FINMA und Medi­en­mit­teilung FSA.