Bundesrat: Revision des OR zur Modernisierung des Handelsregisters

Der Bund soll ein elek­tro­n­is­ches Han­del­sreg­is­ter auf­bauen, das jedoch weit­er­hin von den Kan­to­nen geführt wird. Damit kön­nen die Han­del­sreg­is­tere­in­träge kün­ftig direkt im Inter­net veröf­fentlicht wer­den. Die Han­del­sreg­is­ter­an­mel­dun­gen und ‑belege sollen kün­ftig nur noch elek­tro­n­isch ein­gere­icht wer­den kön­nen. Allerd­ings wer­den weit­er­hin alle Per­so­n­en, also nicht nur Recht­san­wälte oder Urkundsper­so­n­en, eine Ein­tra­gung im Han­del­sreg­is­ter ver­an­lassen können.

Diese Änderun­gen sieht der Bun­desrat vor in seinem Geset­ze­sen­twurf zur voll­ständi­gen Revi­sion des 30. Titel (Das Han­del­sreg­is­ter) des Oblig­a­tio­nen­rechts.

Geplant ist fern­er, für Aktienge­sellschaften, Gesellschaften mit beschränk­ter Haf­tung und Genossen­schaften die Pflicht zur öffentlichen Beurkun­dung aufzuheben. Sie sollen ohne Urkundsper­son gegrün­det, aufgelöst und im Han­del­sreg­is­ter gelöscht wer­den kön­nen, sofern sehr ein­fache Ver­hält­nisse vorliegen.

Die AHV-Ver­sicherten­num­mern sollen auch im Bere­ich des Han­del­sreg­is­ters sys­tem­a­tisch für die Iden­ti­fizierung natür­lich­er Per­so­n­en ver­wen­det wer­den kön­nen. Auf dieser Grund­lage wird ein Per­so­n­en­reg­is­ter erstellt. Die AHV-Ver­sicherten­num­mer wird aber nicht öffentlich sein, son­dern nur ver­wal­tungsin­tern verwendet.

Ausser­dem wer­den der extrater­ri­to­ri­ale Gel­tungs­bere­ich des Revi­sion­sauf­sichts­ge­set­zes präzisiert und die Anforderun­gen an die Qual­itätssicherung in Revi­sion­sun­ternehmen an die auf den 1. Jan­u­ar 2012 erhöht­en Schwellen­werte angepasst.

Die Vernehm­las­sung zur Änderung des Oblig­a­tio­nen­rechts (OR) und des Revi­sion­sauf­sichts­ge­set­zes (RAG) dauert bis zum 31. März 2013. Siehe auch den Voren­twurf der Geset­zesän­derung und die zuge­hörige Botschaft.