Die FINMA hat folgende zwei neue Rundschreiben zum Prüfwesen veröffentlicht:
- Rundschreiben 2013/3 “Prüfwesen”
- Rundschreiben 2013/4 “Prüfgesellschaften und leitende Prüfer”
Die Rundschreiben dienen als Grundlage für die Neuausrichtung im Prüfwesen. Gemäss Medienmitteilung der FINMA vom 13.12.2012 bestehen die wichtigsten Neuerungen in folgenden Punkten:
- Risikoanalyse: Die Risikoanalyse der überprüften Gesellschaften bildet eine wesentliche neue Anforderung für die Prüfgesellschaften.
- Prüfungsgrundsätze: Die in der Aufsichtsprüfung anwendbaren Prüfungsgrundsätze werden erweitert ausgebaut, einzeln aufgeführt und erläutert. Dabei handelt es sich um prinzipienbasierte Regelungen, die in Anlehnung an ausgewählte Schweizer Prüfstandards mit entsprechender Eignung für die Zwecke der Aufsichtsprüfung formuliert wurden.
- Trennung von Aufsichts- und Rechnungsprüfung: Wo dies zweckmässig erscheint, darf sich die Prüfgesellschaft in der Aufsichtsprüfung auf die Ergebnisse der Rechnungsprüfung abstützen.
- Verhältnis zur internen Revision: Unter gewissen Voraussetzungen darf sich die Prüfgesellschaft in der Aufsichtsprüfung auf Fakten abstützen, die von der internen Revision der beaufsichtigten Unternehmen ermittelt wurden. In jedem Fall ist aber die Prüfgesellschaft für die Prüfung verantwortlich und muss das Prüfurteil abgeben.
Die beiden Rundschreiben treten per 01.01.2013 in Kraft und ersetzen das bisherige FINMA-RS 2008/41 “Prüfwesen”.
Für weitergehende Informationen und diverse Materialien siehe Website der FINMA.