FINMA: zwei neue Rundschreiben zum Prüfwesen

Die FINMA hat fol­gende zwei neue Rund­schreiben zum Prüfwe­sen veröffentlicht:

Die Rund­schreiben dienen als Grund­lage für die Neuaus­rich­tung im Prüfwe­sen. Gemäss Medi­en­mit­teilung der FINMA vom 13.12.2012 beste­hen die wichtig­sten Neuerun­gen in fol­gen­den Punkten:

  • Risiko­analyse: Die Risiko­analyse der über­prüften Gesellschaften bildet eine wesentliche neue Anforderung für die Prüfgesellschaften. 
  • Prü­fungs­grund­sätze: Die in der Auf­sicht­sprü­fung anwend­baren Prü­fungs­grund­sätze wer­den erweit­ert aus­ge­baut, einzeln aufge­führt und erläutert. Dabei han­delt es sich um prinzip­i­en­basierte Regelun­gen, die in Anlehnung an aus­gewählte Schweiz­er Prüf­s­tan­dards mit entsprechen­der Eig­nung für die Zwecke der Auf­sicht­sprü­fung for­muliert wurden.
  • Tren­nung von Auf­sichts- und Rech­nung­sprü­fung: Wo dies zweck­mäs­sig erscheint, darf sich die Prüfge­sellschaft in der Auf­sicht­sprü­fung auf die Ergeb­nisse der Rech­nung­sprü­fung abstützen.
  • Ver­hält­nis zur inter­nen Revi­sion: Unter gewis­sen Voraus­set­zun­gen darf sich die Prüfge­sellschaft in der Auf­sicht­sprü­fung auf Fak­ten abstützen, die von der inter­nen Revi­sion der beauf­sichtigten Unternehmen ermit­telt wur­den. In jedem Fall ist aber die Prüfge­sellschaft für die Prü­fung ver­ant­wortlich und muss das Prü­furteil abgeben. 

Die bei­den Rund­schreiben treten per 01.01.2013 in Kraft und erset­zen das bish­erige FINMA-RS 2008/41 “Prüfwe­sen”.

Für weit­erge­hende Infor­ma­tio­nen und diverse Mate­ri­alien siehe Web­site der FINMA.