Gemäss amtlicher Mitteilung hat die Schweiz gegenüber Grossbritannien und Österreich
informiert, dass alle Voraussetzungen für das Inkrafttreten der mit
diesen Ländern vereinbarten Quellensteuerabkommen erfüllt sind. Die Abkommen treten somit wie vorgesehen am 1. Januar 2013 in Kraft.
Die
konkrete Umsetzung der Steuerabkommen wird durch das Bundesgesetz über die internationale Quellenbesteuerung (IQG) geregelt. Dieses enthält
Bestimmungen über die Organisation, das Verfahren, die Rechtswege, die
Strafbestimmungen und die internen Verfahrensvorschriften der
Vorauszahlung.
Obwohl die Quellensteuerabkommen mit
Grossbritannien und Österreich erst am 1. Januar 2013 in Kraft treten,
wird das IQG bereits heute in Kraft gesetzt. Damit soll gewährleistet
werden, dass die im Abkommen mit Grossbritannien vereinbarte
Vorauszahlung durch schweizerische Zahlstellen fristgerecht bis zum
31. Januar 2013 Grossbritannien überwiesen werden kann. Zur Umsetzung
des IQG bedarf es zusätzlich zweier Verordnungen, welche ebenfalls mit
heutiger Wirkung in Kraft treten.