Schweiz ratifiziert die Quellensteuerabkommen mit Grossbritannien und Österreich

Gemäss amtlich­er Mit­teilung hat die Schweiz gegenüber Gross­bri­tan­nien und Österreich
informiert, dass alle Voraus­set­zun­gen für das Inkraft­treten der mit
diesen Län­dern vere­in­barten Quel­len­s­teuer­abkom­men erfüllt sind. Die Abkom­men treten somit wie vorge­se­hen am 1. Jan­u­ar 2013 in Kraft.

Die
konkrete Umset­zung der Steuer­abkom­men wird durch das Bun­des­ge­setz über die inter­na­tionale Quel­lenbesteuerung (IQG) geregelt. Dieses enthält
Bes­tim­mungen über die Organ­i­sa­tion, das Ver­fahren, die Rechtswege, die
Straf­bes­tim­mungen und die inter­nen Ver­fahrensvorschriften der
Vorauszahlung.

Obwohl die Quel­len­s­teuer­abkom­men mit
Gross­bri­tan­nien und Öster­re­ich erst am 1. Jan­u­ar 2013 in Kraft treten,
wird das IQG bere­its heute in Kraft geset­zt. Damit soll gewährleistet
wer­den, dass die im Abkom­men mit Gross­bri­tan­nien vereinbarte
Vorauszahlung durch schweiz­erische Zahlstellen frist­gerecht bis zum
31. Jan­u­ar 2013 Gross­bri­tan­nien über­wiesen wer­den kann. Zur Umsetzung
des IQG bedarf es zusät­zlich zweier Verord­nun­gen, welche eben­falls mit
heutiger Wirkung in Kraft treten.