Das EDI hat das Anhörungsverfahren zur Revision im Bereich Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände eröffnet (Begleitschreiben). Es geht um die Revision folgender Verordnungen:
- Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (Teilrevision)
- Fremd- und Inhaltsstoffverordnung (Teilrevision)
- Hygieneverordnung (Teilrevision)
- Verordnung über die Kennzeichnung und Anpreisung vonLebensmitteln (Teilrevision)
- Zusatzstoffverordnung (Totalrevision)
- Verordnung über Trink‑, Quell- und Mineralwasser (Teilrevision)
- Verordnung über Speziallebensmittel (Teilrevision)
- Verordnung über Speiseöl, Speisefett und daraus hergestellte Erzeugnisse (Teilrevision)
- Verordnung über Lebensmittel tierischer Herkunft (Teilrevision)
- Verordnung über alkoholische Getränke (Totalrevision)
- Verordnung über alkoholfreie Getränke (Teilrevision)
- Verordnung über den Zusatz essenzieller oder physiologisch nützlicher Stoffe zu Lebensmitteln (Teilrevision)
- Verordnung über Gegenstände für den Humankontakt (Teilrevision)
Die Vernehmlassungsunterlagen mit den Entwürfen und Begleitberichten finden sich unter folgendem, eigens dafür eingerichteten Link: www.lm-revisionen.admin.ch.
Diese Revisionsvorhaben beruhen auf der Totalrevision des LMG (wir haben berichtet; vgl. auch die zugehörige Medienmitteilung), mit der Begriffe und Definitionen des EU-Rechts übernommen werden; das Täuschungsverbot für bestimmte Gebrauchsgegenstän eingeführt wird; das Vorsorgeprinzip im Gesetz verankert wird; auf Toleranzwerte für Mikroorganismen sowie für Fremd- und Inhaltsstoffe zugunsten von Höchstmengen verzichtet wird; das Positivprinzip aufgegeben wird (Verkehrsfähigkeit von Lebensmitteln auch dann, wenn sie weder in einer Verordnung umschrieben noch vom BAG bewilligt wurden).