Totalrevision des LMG: Vernehmlassung zu Anpassungen des Verordnungsrechts eröffnet

Das EDI hat das Anhörungsver­fahren zur Revi­sion im Bere­ich Lebens­mit­tel und Gebrauchs­ge­gen­stände eröffnet (Begleitschreiben). Es geht um die Revi­sion fol­gen­der Verord­nun­gen:

Die Vernehm­las­sung­sun­ter­la­gen mit den Entwür­fen und Begleit­bericht­en find­en sich unter fol­gen­dem, eigens dafür ein­gerichteten Link: www.lm-revisionen.admin.ch.

Diese Revi­sionsvorhaben beruhen auf der Total­re­vi­sion des LMG (wir haben berichtet; vgl. auch die zuge­hörige Medi­en­mit­teilung), mit der Be­grif­fe und De­fi­ni­tio­nen des EU-​Rechts über­nom­men wer­den; das Täu­schungs­ver­bot für be­stimm­te Ge­brauchs­ge­gen­stän­ ein­ge­führt wird; das Vor­sor­ge­prin­zip im Ge­setz ver­an­kert wird; auf To­le­ranz­wer­te für Mi­kro­or­ga­nis­men so­wie für Fremd-​ und In­halts­stof­fe zu­guns­ten von Höchst­men­gen ver­zich­tet wird; das Po­si­tiv­prin­zip auf­ge­ge­ben wird (Verkehrs­fähigkeit von Le­bens­mit­teln auch dann, wenn sie wed­er in ein­er Verord­nung um­schrie­ben noch vom BAG be­wil­ligt wurden).