Bundesrat will Emissionsabgabe auch auf Eigenkapital abschaffen

Gemäss amtlich­er Mel­dung will der Bun­desrat nach der Abschaf­fung der Emis­sion­s­ab­gabe auf Fremd­kap­i­tal auch auf die Emis­sion­s­ab­gabe beim Eigenkap­i­tal verzicht­en. Sie soll aber erst im Rah­men der Revi­sion der Unternehmenss­teuern (USTR III) eli­m­iniert werden.

Die par­la­men­tarische Ini­tia­tive 09.503 ver­langt die schrit­tweise Abschaf­fung der Stem­pelab­gaben. In einem ersten Schritt zur Umset­zung dieser Ini­tia­tive arbeit­ete die WAK‑N eine Vor­lage zur Abschaf­fung der Emis­sion­s­ab­gabe auf Eigenkap­i­tal aus, die sie anschliessend in ein Vernehm­las­sungsver­fahren schick­te. Nach Ken­nt­nis­nahme der Vernehm­las­sungsergeb­nisse beschloss die WAK‑N, dem Nation­al­rat diese Vor­lage zu unterbreiten.

Der Bun­desrat nimmt nun in einem Bericht Stel­lung zum Antrag der Kommission.Grundsätzlich befür­wortet der Bun­desrat die Abschaf­fung der Emis­sion­s­ab­gabe auf Eigenkap­i­tal. Er möchte diese jedoch in die Unternehmenss­teuer­reform (USTR III) ein­bet­ten und beantragt deshalb dem Par­la­ment, auf die Vor­lage einzutreten, sie dann aber zu sistieren.