Bundesrat: Revision der Stromversorgungsverordnung

Mit ein­er Revi­sion der Stromver­sorgungsverord­nung (StromVV) sollen die wirtschaftlichen Rah­menbe­din­gun­gen für anste­hende Investi­tio­nen in die Erneuerung und den Aus­bau der Schweiz­er Strom­net­ze geschaf­fen wer­den. In dieser Geset­zesän­derung legt der Bun­desrat zudem fest, dass Daten­mel­dun­gen der Schweiz­er Strom­mark­t­teil­nehmer, welche diese im Rah­men der neuen europäis­chen Trans­paren­zverord­nung für Strom- und Gas­märk­te (REMIT-Verord­nung) vornehmen müssen, eben­falls an die Eid­genös­sis­che Elek­triz­ität­skom­mis­sion ElCom gehen. Die rev­i­dierte Verord­nung tritt am 1. März 2013 bzw. am 1. Juli 2013 (Teil Daten­mel­dung) in Kraft.