Mit einer Revision der Stromversorgungsverordnung (StromVV) sollen die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für anstehende Investitionen in die Erneuerung und den Ausbau der Schweizer Stromnetze geschaffen werden. In dieser Gesetzesänderung legt der Bundesrat zudem fest, dass Datenmeldungen der Schweizer Strommarktteilnehmer, welche diese im Rahmen der neuen europäischen Transparenzverordnung für Strom- und Gasmärkte (REMIT-Verordnung) vornehmen müssen, ebenfalls an die Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom gehen. Die revidierte Verordnung tritt am 1. März 2013 bzw. am 1. Juli 2013 (Teil Datenmeldung) in Kraft.