SIMSA: Code of Conduct für Umgang mit rechtswidrigen Inhalten im Internet (Notice and Takedown)

Die SIMSA (der Branchen­ver­band der Schweiz­er Inter­net-Wirtschaft) hat am 1. März 2013 einen Code of Con­duct für den Umgang mit rechtswidri­gen Infor­ma­tio­nen im Inter­net veröf­fentlicht, um “die Rolle des Host­ing-Providers im Zusam­men­hang mit der Ver­fol­gung rechtswidriger Inhalte im Inter­net [zu] klären.” Der Code of Con­duct wurde unter Fed­er­führung von Host­point, Green, Web­land, Nine, Metanet, Swiss­com und Cyon erar­beit­et. Das The­ma hat durch das kür­zliche Urteil des BGer in Sachen Tri­bune de Genève (dazu unseren Beitrag) beson­dere Aktu­al­ität erhal­ten. Der Code of Con­duct gilt seit dem 1. Feb­ru­ar 2013.

Aus der Mit­teilung von sim­sa (Her­vorhe­bun­gen hinzugefügt):

Der Code of Con­duct umfasst sowohl die Ver­let­zung von Urhe­ber­recht­en oder Per­sön­lichkeit­srecht­en wie auch Inhalte, welche Straftatbestände erfüllen (namentlich in den Bere­ichen Pornografie, Gewalt­darstel­lung, Ras­sis­mus und Ehrver­let­zung). Der Code of Con­duct erk­lärt die Rollen der an der Inter­netkom­mu­nika­tion beteiligten Parteien und enthält Hand­lungsan­weisun­gen für Betrof­fene. Diese sollen ihre Ansprüche in erster Lin­ie gegenüber dem Betreiber der Web­site gel­tend machen, sofern dessen Adresse auffind­bar ist (in der Schweiz gilt seit 2012 im E‑Commerce eine all­ge­meine Impres­sum­spflicht für Web­sites). Führt dies nicht zum Ziel, ist im Falle von Straftatbestän­den eine Anzeige zu machen an die Strafver­fol­gungs­be­hör­den und in bes­timmten Fällen an die Koor­di­na­tion­sstelle zur Bekämp­fung der Inter­netkrim­i­nal­ität (Kobik, www.cybercrime.admin.ch).

Lässt sich der Betreiber der Web­site nicht eruieren oder reagiert dieser nicht auf Anfra­gen (und ist eine Strafanzeige nicht erfol­gsver­sprechend bzw. ist die Kobik nicht zuständig), kön­nen Betrof­fene ihre Bean­stan­dung dem Host­ing-Provider des Betreibers der Web­site zukom­men lassen. In diesem Fall über­mit­telt der Host­ing-Provider die Beschw­erde gemäss den Regeln des Code of Con­duct dem betrof­fe­nen Kun­den und hält diesen dazu an, die erhobe­nen Vor­würfe abzuk­lären und gegebe­nen­falls rechtswidrige Inhalte zu ent­fer­nen. In ein­deuti­gen Fällen kann der Host­ing-Provider vorüberge­hend auch den Zugang zur betrof­fe­nen Web­site sein­er Kun­den sperren.

Als Begleit­ma­te­r­i­al stellt sim­sa seinen Mit­gliedern auf Anfrage Muster­briefe und Musterk­lauseln für ihre Kun­den­verträge zur Ver­fü­gung, mit denen die Verpflich­tun­gen aus dem Code of Con­duct umge­set­zt wer­den können.