Die SIMSA (der Branchenverband der Schweizer Internet-Wirtschaft) hat am 1. März 2013 einen Code of Conduct für den Umgang mit rechtswidrigen Informationen im Internet veröffentlicht, um “die Rolle des Hosting-Providers im Zusammenhang mit der Verfolgung rechtswidriger Inhalte im Internet [zu] klären.” Der Code of Conduct wurde unter Federführung von Hostpoint, Green, Webland, Nine, Metanet, Swisscom und Cyon erarbeitet. Das Thema hat durch das kürzliche Urteil des BGer in Sachen Tribune de Genève (dazu unseren Beitrag) besondere Aktualität erhalten. Der Code of Conduct gilt seit dem 1. Februar 2013.
Aus der Mitteilung von simsa (Hervorhebungen hinzugefügt):
Der Code of Conduct umfasst sowohl die Verletzung von Urheberrechten oder Persönlichkeitsrechten wie auch Inhalte, welche Straftatbestände erfüllen (namentlich in den Bereichen Pornografie, Gewaltdarstellung, Rassismus und Ehrverletzung). Der Code of Conduct erklärt die Rollen der an der Internetkommunikation beteiligten Parteien und enthält Handlungsanweisungen für Betroffene. Diese sollen ihre Ansprüche in erster Linie gegenüber dem Betreiber der Website geltend machen, sofern dessen Adresse auffindbar ist (in der Schweiz gilt seit 2012 im E‑Commerce eine allgemeine Impressumspflicht für Websites). Führt dies nicht zum Ziel, ist im Falle von Straftatbeständen eine Anzeige zu machen an die Strafverfolgungsbehörden und in bestimmten Fällen an die Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (Kobik, www.cybercrime.admin.ch).
Lässt sich der Betreiber der Website nicht eruieren oder reagiert dieser nicht auf Anfragen (und ist eine Strafanzeige nicht erfolgsversprechend bzw. ist die Kobik nicht zuständig), können Betroffene ihre Beanstandung dem Hosting-Provider des Betreibers der Website zukommen lassen. In diesem Fall übermittelt der Hosting-Provider die Beschwerde gemäss den Regeln des Code of Conduct dem betroffenen Kunden und hält diesen dazu an, die erhobenen Vorwürfe abzuklären und gegebenenfalls rechtswidrige Inhalte zu entfernen. In eindeutigen Fällen kann der Hosting-Provider vorübergehend auch den Zugang zur betroffenen Website seiner Kunden sperren.
Als Begleitmaterial stellt simsa seinen Mitgliedern auf Anfrage Musterbriefe und Musterklauseln für ihre Kundenverträge zur Verfügung, mit denen die Verpflichtungen aus dem Code of Conduct umgesetzt werden können.