Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat eine Untersuchung gegen Swisscom AG und CT Cinetrade AG eröffnet. Das Sekretariat der WEKO habe Anhaltspunkte dafür gefunden, dass Swisscom und Cinetrade bzw. die Tochtergesellschaft von Cinetrade, Teleclub AG, im Bereich der Live-Übertragung von Sportveranstaltungen über eine marktbeherrschende Stellung verfügen und diese missbrauchen.
Cinetrade bzw. Teleclub verbreitet seine Programmsignale gemäss eigenen Angaben von Teleclub über alle Kabelnetze sowie über Swisscom TV, das IPTV-Angebot von Swisscom. Nach eigenen Angaben von Cinetrade hält Swisscom seit 2005 mit Blick auf das wachsende IPTV-Geschäft eine strategische Beteiligung von 49% an Cinetrade.
Hintergrund der Untersuchung der WEKO sind langfristige und umfassende Exklusivrechte von Cinetrade
für die Live-Übertragung von Sportereignissen im Schweizer Pay-TV (vergleiche dazu etwa die Pressemitteilung von
Cinetrade vom 15. Juli 2011). Laut WEKO können diese Exklusivrechte “eine
marktbeherrschende Stellung begründen, die möglicherweise zu Gunsten von Swisscom missbraucht werden kann”. Die mit Swisscom konkurrierenden TV-Plattformanbieter könnten dadurch im Wettbewerb behindert
werden.
Die Untersuchung bezieht sich gemäss Medienmitteilung nun auf das Folgende:
- Im Vordergrund stehe die Frage, ob Cinetrade Konkurrenten von Swisscom TV bestimmte Angebote ohne sachlichen Grund verweigert.
- Zudem soll die Untersuchung zeigen, ob Cinetrade gewisse Anbieter und Endkunden diskriminiert, indem das Angebot von Teleclub über Swisscom TV günstiger bezogen werden kann als über andere TV-Plattformen, obschon das Angebot von Swisscom TV im Bereich der Sportübertragungen breiter ist.
- Schliesslich sei zu klären, ob eine unzulässige Koppelung (siehe Art. 7 Abs. 2 lit. f KG) vorliegt, wenn Endkunden die
Sportkanäle von Teleclub nur zusammen mit einem Basispaket erwerben
können.
Weitere Informationen: Medienmitteilung vom 4. April 2013 (HTML), Bericht der NZZ (HTML)