Die NZZ fasst den zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung vorgesehenen Entscheid wie folgt zusammen (Hervorhebungen eingefügt):
Seit dem 1. Februar dieses Jahres können Streitigkeiten aus dem Gebiet der internationalen Amtshilfe in Steuersachen, die bis dahin vom Bundesverwaltungsgericht abschliessend beurteilt wurden, unter gewissen Voraussetzungen ans Bundesgericht weitergezogen werden. In einem neuen Leitentscheid legt die II. Öffentlichrechtliche Abteilung dar, wie sie die gesetzlichen Ausnahmeregeln zu handhaben gedenkt.
Das Bundesgerichtsgesetz öffnet den Beschwerdeweg nach Lausanne, «wenn sich eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung stellt oder wenn es sich aus anderen Gründen um einen besonders bedeutenden Fall» handelt (Art. 84a). Ein besonders bedeutsamer Fall «liegt insbesondere vor, wenn Gründe für die Annahme bestehen, dass elementare Verfahrensgrundsätze verletzt worden sind oder das Verfahren im Ausland schwere Mängel aufweist» (Art. 84 Abs. 2).
Laut dem einstimmig ergangenen Verdikt des Bundesgerichts liegt eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung vor, wenn die Antwort für die Praxis wegleitend ist, etwa weil von unteren Instanzen viele gleichartige Fälle zu beurteilen sind. Dasselbe gilt, «wenn es sich um eine erstmals zu beurteilende Frage handelt, die einer Klärung durch das Bundesgericht bedarf» (BGE 136 IV 20 E. 1.2.).
Allerdings kann auch eine vom höchsten Gericht bereits beurteilte Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung sein, wenn sich eine erneute Überprüfung aufdrängt. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die fragliche Rechtsprechung des Bundesgerichts in der Rechtslehre auf erhebliche Kritik stösst. Schliesslich kann der Rechtsweg nach Lausanne offenstehen, «wenn sich aufgrund der internationalen Entwicklungen Fragen von grundsätzlicher Bedeutung stellen».
Anzumerken bleibt, dass es nicht genügt, in der Beschwerde eine Reihe von Fragen einfach aufzulisten, die von grundsätzlicher Bedeutung sein sollen. Vielmehr muss der Beschwerdeführer klar begründen, weshalb es sich um Fragen von grundsätzlicher Bedeutung oder um einen besonders bedeutsamen Fall handelt.