8C_995/2012: Gründe für eine ordentliche Kündigung des öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnisses

In BGer. 8C_995/2012 vom 27. Mai 2013 ging es um die Ent­las­sung ein­er Lei­t­erin des Pflege­di­en­stes eines Spi­tals. Das Spi­tal machte als Kündi­gungs­gründe die fehlende fach­liche Aus­bil­dung und notwendi­ge Beruf­ser­fahrung für die Ausübung der Pflege­di­en­stleitung auf Stufe Spi­talleitung sowie die nicht mehr vorhan­dene Ver­trauens­ba­sis in der Zusam­me­nar­beit geltend.

Erwä­gung 3.1 des Entschei­ds enthält eine präg­nate Zusam­men­fas­sung zur Ausle­gung von Art. 336 OR als sub­sidiäres öffentlich­es Recht. Es müssen sach­liche oder triftige Gründe für die Auflö­sung des öffentlich-rechtlichen Arbeitsver­hält­niss­es vor­liegen, die aber nicht die Inten­sität eines wichti­gen Grun­des erre­ichen müssen, welche die Fort­set­zung des Dien­stver­hält­niss­es unzu­mut­bar machen.