Die Bundesversammlung hat folgende Verfassungsänderungen gewährleistet (Beschluss und Botschaft)
- im Kanton Solothurn: Ergänzung der Unvereinbarkeitsregelungen
- im Kanton Basel-Landschaft: Änderung der Gerichtsorganisation, Reorganisation der Behörden im Zivilrecht
- im Kanton Graubünden: Gebietsreform
- im Kanton Aargau: Regalrechte
- im Kanton Neuenburg: erforderliches Mehr von drei Fünfteln der Mitglieder des Grossen Rates für die Annahme bestimmter Gesetze und Dekrete
- im Kanton Genf: Tagesbetreuung von Kindern im Vorschulalter