Am 8. Juli 2013 hat die Wettbewerbskommission (WEKO) entschieden, eine einvernehmliche Regelung zwischen ihrem Sekretariat und Swatch Group (Swatch) über die Reduktion der Belieferung von Drittkunden in der vorgelegten Form nicht zu genehmigen und zur Neuverhandlung zurückzuweisen.
Die vom Sekretariat der WEKO vorgelegte einvernehmliche Regelung betraf die Lieferung von mechanischen Rohuhrwerken (sog. Ebauches) und regulierenden Bestandteilen derselben (sog. Assortiments) durch die Swatch-Töchter ETA SA Manufacture Horlogère Suisse (ETA) und Nivarox-FAR SA (Nivarox) an Drittkunden. Die Regelung sah vor, dass ETA und Nivarox die Belieferung von Drittkunden bis ins Jahr 2021 bzw. 2025 stufenweise reduzieren können.
Mit einer Lieferreduktion für Ebauches ist die WEKO grundsätzlich einverstanden — vorausgesetzt, dass ETA alle ihre Kunden grundsätzlich gleich behandelt. Die WEKO hatte Swatch Group für die Jahre 2012 und 2013 noch mit vorsorglichen Massnahmen zu einer Weiterbelieferung von Drittkunden in Umfang von 85% der Liefermenge von 2010 verpflichtet (siehe dazu auch hier). Für das Jahr 2014 erachtet die WEKO nun eine weitere Reduktion um 10%, also auf 75% der Menge von 2010, als angemessen. Eine entsprechende einvernehmliche Regelung müsse der WEKO allerdings erneut zur Genehmigung vorgelegt werden. Eine Lieferreduktion für Assortiments hält die WEKO demgegenüber in Anbetracht der Marktverhältnisse und der unsicheren weiteren Entwicklung für verfrüht. Sie wolle zunächst die Marktentwicklungen in den nächsten Jahren abwarten, bevor einer weiteren Reduktion zugestimmt werde. Aufgrund der aktuell und noch bis Ende 2013 geltenden vorsorglichen Massnahme ist Nivarox zu einer Weiterbelieferung im Umfang von 95% der Liefermenge von 2010 verpflichtet.
Weitere Informationen: Medienmitteilung vom 12. Juli 2013 (HTML), Kommentar und Bericht der NZZ vom 12. bzw. 13. Juli 2013 (HTML)