Bundesrat:Bündelung der Aufsicht über Revisionsunternehmen und Prüfgesellschaften

Gemäss amtlich­er Mit­teilung hat der Bun­desrat entsch­ieden, dass die Qual­ität der Auf­sicht über die Revi­sion gestärkt wer­den soll.

Die bish­er getren­nte Auf­sicht über Revi­sion­sun­ternehmen und Prüfge­sellschaften wird daher zusam­men­gelegt und in zwei Schrit­ten bei der Eid­genös­sis­chen Revi­sion­sauf­sichts­be­hörde RAB konzentriert.

Der Bun­desrat hat die entsprechende Botschaft zuhan­den des Par­la­mentes ver­ab­schiedet (s. Link zu Doku­men­ta­tion).

Aktuell üben die RAB und die Eid­genös­sis­che Finanz­mark­tauf­sicht FINMA teil­weise über­schnei­dende Auf­sichts­funk­tio­nen über Revi­sion­sun­ternehmen bzw. Prüfge­sellschaften aus. Auf­grund der Erfahrun­gen der let­zten fünf Jahre und der Lehren aus der Finanzkrise wurde die Zusam­me­nar­beit zwis­chen den bei­den Behör­den auf Verbesserungsmöglichkeit­en hin über­prüft. FINMA und RAB haben in der Folge einen Vorschlag zur Neuord­nung der Zuständigkeit­en aus­gear­beit­et. Nach diesem Vorschlag sollen sämtliche Kom­pe­ten­zen der FINMA, welche die Beauf­sich­ti­gung von Prüfge­sellschaften betr­e­f­fen, auf die RAB über­tra­gen wer­den. Ziel ist es, Dop­pel­spurigkeit­en zu ver­mei­den, Struk­turen effizien­ter zu gestal­ten, Fach­wis­sen zu bün­deln und die Qual­ität der Auf­sicht zu steigern. Der Bun­desrat hat diesen Vorschlag am 15. Juni 2012 im Grund­satz gut­ge­heis­sen und hat das Eid­genös­sis­che Jus­tiz- und Polizei­de­parte­ment EJPD mit der Ausar­beitung ein­er entsprechen­den Geset­zesvor­lage beauftragt.

Die Über­tra­gung der Kom­pe­ten­zen von der FINMA auf die RAB erfol­gt in zwei Etap­pen. Die Auf­sicht über die Rech­nung­sprü­fung bei börsenkotierten Banken, Ver­sicherun­gen und kollek­tiv­en Kap­i­ta­lan­la­gen wird seit dem 1. Sep­tem­ber 2012 von der RAB wahrgenom­men. Die Über­nahme der übri­gen Ver­ant­wortlichkeit­en durch die RAB erfol­gt in einem zweit­en Schritt, sobald das Par­la­ment die heute ver­ab­schiedete Vor­lage gut­ge­heis­sen hat.