Ausführungsverordnungen zum Humanforschungsgesetz

Am 31. Okto­ber 2012 endete das Anhörungsver­fahren zu den Aus­führungsverord­nun­gen des vom Par­la­ment am 30. Sep­tem­ber 2011 ver­ab­schiede­ten Human­forschungs­ge­set­zes. Am 20. Sep­tem­ber 2013 hat der Bun­desrat nun das Verord­nungsrecht ver­ab­schiedet und auf den 1. Jan­u­ar 2014 in Kraft gesetzt: 

  • KlinV
    - Verord­nung über klin­is­che Ver­suche in der Humanforschung 
  • HFV - Verord­nung über die Human­forschung mit Aus­nahme der klin­is­chen Versuche 
  • OV-HFG
    - Organ­i­sa­tionsverord­nung zum Humanforschungsgesetz

Der Erläu­tende Bericht
über diese Verord­nun­gen ist hier zu finden.

Aus der Medi­en­mit­teilung vom 20. Sep­tem­ber 2013:

Mit dem Human­forschungs­ge­setz (HFG) sollen Men­schen, die sich für die medi­zinis­che Forschung zur Ver­fü­gung stellen, bess­er geschützt wer­den. Gle­ichzeit­ig soll es gute Rah­menbe­din­gun­gen für die Forschung schaf­fen. Der Bun­desrat hat die entsprechen­den Verord­nun­gen ver­ab­schiedet. Das Gesetz und die Verord­nun­gen wer­den am 1. Jan­u­ar 2014 in Kraft treten. Mit dem Vol­lzug wer­den auch wichtige Vor­gaben der Strate­gie “Gesund­heit 2020” des Bun­desrats erfüllt. So wird die klin­is­che Forschung verbessert, die Trans­parenz im Gesund­heitswe­sen erhöht, und es wer­den die Rechte der an der Forschung teil­nehmenden Per­so­n­en gestärkt.