Am 31. Oktober 2012 endete das Anhörungsverfahren zu den Ausführungsverordnungen des vom Parlament am 30. September 2011 verabschiedeten Humanforschungsgesetzes. Am 20. September 2013 hat der Bundesrat nun das Verordnungsrecht verabschiedet und auf den 1. Januar 2014 in Kraft gesetzt:
- KlinV
- Verordnung über klinische Versuche in der Humanforschung - HFV - Verordnung über die Humanforschung mit Ausnahme der klinischen Versuche
- OV-HFG
- Organisationsverordnung zum Humanforschungsgesetz
Der Erläutende Bericht
über diese Verordnungen ist hier zu finden.
Aus der Medienmitteilung vom 20. September 2013:
Mit dem Humanforschungsgesetz (HFG) sollen Menschen, die sich für die medizinische Forschung zur Verfügung stellen, besser geschützt werden. Gleichzeitig soll es gute Rahmenbedingungen für die Forschung schaffen. Der Bundesrat hat die entsprechenden Verordnungen verabschiedet. Das Gesetz und die Verordnungen werden am 1. Januar 2014 in Kraft treten. Mit dem Vollzug werden auch wichtige Vorgaben der Strategie “Gesundheit 2020” des Bundesrats erfüllt. So wird die klinische Forschung verbessert, die Transparenz im Gesundheitswesen erhöht, und es werden die Rechte der an der Forschung teilnehmenden Personen gestärkt.