Nach geltendem Recht werden Revisionsunternehmen und Prüfgesellschaften durch sowohl durch die Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) (zuständig für die Zulassung von Personen, die gesetzliche Revisionsdienstleistungen erbringen und/oder Publikumsgesellschaften revidieren) und durch die FINMA beaufsichtigt (Aufsicht über evisionsunternehmen, die Finanzinstitute prüfen; “Prüfgesellschaften).
Obwohl beide Behörden verpflichtet sind, ihre Aufsichtstätigkeiten zu koordinieren, hat der Bundesrat “systemische Schwachstellen” festgestellt, die sich durch die blosse Koordination nicht beseitigen lassen. Er schlägt deshalb unter dem Titel der “Bündelung der Aufsicht über Revisionsunternehmen und Prüfgesellschaften” eine Teilrevision des RAG vor, alle Aufsichtskompetenzen bei der RAB zusammenzuführen.
Vgl. dazu den Entwurf der Teilrevision und die zugehörige Botschaft.