Die Schweiz und China haben ein neues DBA unterzeichnet. Es ersetzt das seit 1991 gültige Abkommen.
Nebst einer OECD-Amtshilfeklausel haben die Schweiz und China vereinbart, den maximalen Quellensteuersatz auf Dividenden von 10 auf 5% zu reduzieren, wenn die Gesellschaft, die die Dividende erhält, zu mindestens 25% an der zahlenden Gesellschaft beteiligt ist. Der Quellensteuersatz auf Lizenzgebühren wurde von 10 Prozent auf 9% gesenkt.
Ausserdem darf China in Zukunft keine Steuer auf Geschäftsaktivitäten (Business Tax) und auch keine Mehrwertsteuer auf internationalen Beförderungsleistungen erheben, die von Schweizer Seeschiff- und Luftfahrtunternehmen erbracht wurden.
Link zur amtlichen Meldung (mit Abkommenstext).