EFD: Schweiz und China unterzeichnen neues DBA

Die Schweiz und Chi­na haben ein neues DBA unterze­ich­net. Es erset­zt das seit 1991 gültige Abkom­men.

Neb­st ein­er OECD-Amt­shil­feklausel haben die Schweiz und Chi­na vere­in­bart, den max­i­malen Quel­len­s­teuer­satz auf Div­i­den­den von 10 auf 5% zu reduzieren, wenn die Gesellschaft, die die Div­i­dende erhält, zu min­destens 25% an der zahlen­den Gesellschaft beteiligt ist. Der Quel­len­s­teuer­satz auf Lizen­zge­bühren wurde von 10 Prozent auf 9% gesenkt.

Ausser­dem darf Chi­na in Zukun­ft keine Steuer auf Geschäft­sak­tiv­itäten (Busi­ness Tax) und auch keine Mehrw­ert­s­teuer auf inter­na­tionalen Beförderungsleis­tun­gen erheben, die von Schweiz­er Seeschiff- und Luft­fahrtun­ternehmen erbracht wurden.

Link zur amtlichen Mel­dung (mit Abkommenstext).