Gemäss amtlicher Meldung haben die Schweiz und die USA haben mit Notenaustausch das FATCA-Abkommen an den neuen Zeitplan für die Umsetzung von FATCA angepasst.
Schweizerische Finanzinstitute müssen FATCA nunmehr erst ab 1. Juli 2014 statt ab 1. Januar 2014 umsetzen.
Am 12. Juli 2013 hat das US-Finanzministerium einen Aufschub des Zeitplans für die Umsetzung von FATCA durch ausländische Finanzinstitute um sechs Monate bekanntgegeben. Das am 14. Februar 2013 zwischen der Schweiz und den USA unterzeichnete FATCA-Abkommen beruht auf dem früheren Zeitplan mit Beginn der Umsetzung per 1. Januar 2014 und erforderte deshalb eine Anpassung an den neuen Zeitplan.
Diese Änderung liegt in der Kompetenz des Bundesrates und sichert schweizerischen Finanzinstituten gleiche Umsetzungsfristen wie Finanzinstituten in anderen Ländern zu. Das Abkommen wurde mit einem Notenaustausch angepasst. Die Änderung wird gleichzeitig mit dem FATCA-Abkommen in Kraft treten.
Das Parlament hat am 27. September 2013 in der Schlussabstimmung das Abkommen genehmigt und das Umsetzungsgesetz verabschiedet. Die durch die Verschiebung notwendigen Änderungen sind im Bundesbeschluss und im Gesetz berücksichtigt. Das FATCA-Abkommen und das Umsetzungsgesetz unterliegen dem fakultativen Referendum.