FATCA-Abkommen Schweiz-USA: Inkraftsetzung um sechs Monate verschoben

Gemäss amtlich­er Mel­dung haben die Schweiz und die USA haben mit Note­naus­tausch das FAT­CA-Abkom­men an den neuen Zeit­plan für die Umset­zung von FATCA angepasst.

Schweiz­erische Finanzin­sti­tute müssen FATCA nun­mehr erst ab 1. Juli 2014 statt ab 1. Jan­u­ar 2014 umsetzen. 

Am 12. Juli 2013 hat das US-Finanzmin­is­teri­um einen Auf­schub des Zeit­plans für die Umset­zung von FATCA durch aus­ländis­che Finanzin­sti­tute um sechs Monate bekan­nt­gegeben. Das am 14. Feb­ru­ar 2013 zwis­chen der Schweiz und den USA unterze­ich­nete FAT­CA-Abkom­men beruht auf dem früheren Zeit­plan mit Beginn der Umset­zung per 1. Jan­u­ar 2014 und erforderte deshalb eine Anpas­sung an den neuen Zeitplan.

Diese Änderung liegt in der Kom­pe­tenz des Bun­desrates und sichert schweiz­erischen Finanzin­sti­tuten gle­iche Umset­zungs­fris­ten wie Finanzin­sti­tuten in anderen Län­dern zu. Das Abkom­men wurde mit einem Note­naus­tausch angepasst. Die Änderung wird gle­ichzeit­ig mit dem FAT­CA-Abkom­men in Kraft treten.

 Das Par­la­ment hat am 27. Sep­tem­ber 2013 in der Schlussab­stim­mung das Abkom­men genehmigt und das Umset­zungs­ge­setz ver­ab­schiedet. Die durch die Ver­schiebung notwendi­gen Änderun­gen sind im Bun­des­beschluss und im Gesetz berück­sichtigt. Das FAT­CA-Abkom­men und das Umset­zungs­ge­setz unter­liegen dem fakul­ta­tiv­en Referendum.