Der Bundesrat hat die Botschaft und den Entwurf für eine Teilrevision des KVG vorlegt.
Das Ziel der Revision ist folgendes:
Im Krankenversicherungsgesetz soll der Risikoausgleich unbefristeten verankert und weiter verfeinert werden; damit soll der Anreiz zur Risikoselektion für die einzelnen Versicherer in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung stark vermindert werden. Überdies soll die soziale Krankenversicherung, welche die obligatorische Krankenpflegeversicherung und die freiwillige Taggeldversicherung umfasst und als Grundversicherung bekannt ist, von der Zusatzversicherung getrennt, das heisst künftig von unterschiedlichen Gesellschaften durchgeführt werden. Bei Gruppengesellschaften sollen Informationsbarrieren zwischen einer Gesellschaft, welche die soziale Krankenversicherung betreibt, und einer anderen Gesellschaft einer Gruppe eingeführt werden. Nebst der daraus resultierenden verbesserten Transparenz dient auch diese Massnahme der Eindämmung der Risikoselektion.