Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat Mitte September Richtlinien für ökonomische Gutachten publiziert. Hintergrund ist der Umstand, dass von den betroffenen Unternehmen in Wettbewerbsverfahren regelmässig ökonomische Gutachten eingereicht werden. Mit den nun veröffentlicheten Richtlinen will die WEKO eine “gewisse Einheitlichkeit” erreichen und sicherstellen, dass die eingereichten Parteigutachten die “elementarsten wissenschaftlichen Anforderungen an ökonomische Gutachten” erfüllen.
Weitere Informationen: Richtlinien für ökonomische Gutachten vom 12. September 2013 (PDF)