WEKO veröffentlicht Richtlinien für ökonomische Gutachten

Die Wet­tbe­werb­skom­mis­sion (WEKO) hat Mitte Sep­tem­ber Richtlin­ien für ökonomis­che Gutacht­en pub­liziert. Hin­ter­grund ist der Umstand, dass von den betrof­fe­nen Unternehmen in Wet­tbe­werb­sver­fahren regelmäs­sig ökonomis­che Gutacht­en ein­gere­icht wer­den. Mit den nun veröf­fentlicheten Richt­li­nen will die WEKO eine “gewisse Ein­heitlichkeit” erre­ichen und sich­er­stellen, dass die ein­gere­icht­en Parteigutacht­en die “ele­men­tarsten wis­senschaftlichen Anforderun­gen an ökonomis­che Gutacht­en” erfüllen.

Weit­ere Infor­ma­tio­nen: Richtlin­ien für ökonomis­che Gutacht­en vom 12. Sep­tem­ber 2013 (PDF)