Künftig gelten im Hinblick auf Titelschutz und Diplomanerkennung einheitliche Rahmenbedingungen für alle Hochschultypen. Basis dafür ist das neue Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz (HFKG), das voraussichtlich Anfang 2015 in Kraft treten soll. Danach wird es nicht mehr möglich sein, die heute bestehende eidgenössische Anerkennung und den bundesrechtlichen Titelschutz von Fachhochschuldiplomen weiterzuführen. Dies würde zudem gegen den neuen Hochschulartikel der Bundesverfassung (BV) verstossen. Zu diesem Schluss kommt ein Bericht des Bundesrats, der gestern veröffentlicht wurde.
Anders als bisher das Fachhochschulgesetz (FHG) sieht das HFKG keine eidgenössische Anerkennung und keinen bundesrechtlichen Titelschutz der Fachhochschulabschlüsse vor.
Damit werden künftig auch Fachhochschuldiplome — wie die Diplome kantonaler Universitäten und Pädagogischen Hochschulen bereits heute — einen Status und Titelschutz haben, der sich nach kantonalem Recht richtet. Das HFKG sieht allerdings vor, dass neu die Schweizerische Hochschulkonferenz als gemeinsames hochschulpolitisches Organ von Bund und Kantonen die Kompetenz haben wird, Vorschriften über die einheitliche Benennung der Titel, die Anerkennung von Abschlüssen und über die Weiterbildung zu erlassen.