Künftig einheitliche Rahmenbedingungen für Titelschutz und Diplomanerkennung im Hochschulbereich

Kün­ftig gel­ten im Hin­blick auf Titelschutz und Diplo­man­erken­nung ein­heitliche Rah­menbe­din­gun­gen für alle Hochschul­typen. Basis dafür ist das neue Hochschulförderungs- und Koor­di­na­tion­s­ge­setz (HFKG), das voraus­sichtlich Anfang 2015 in Kraft treten soll. Danach wird es nicht mehr möglich sein, die heute beste­hende eid­genös­sis­che Anerken­nung und den bun­desrechtlichen Titelschutz von Fach­hochschuldiplomen weit­erzuführen. Dies würde zudem gegen den neuen Hochschu­lar­tikel der Bun­desver­fas­sung (BV) ver­stossen. Zu diesem Schluss kommt ein Bericht des Bun­desrats, der gestern veröf­fentlicht wurde.

Anders als bish­er das Fach­hochschulge­setz (FHG) sieht das HFKG keine eid­genös­sis­che Anerken­nung und keinen bun­desrechtlichen Titelschutz der Fach­hochschu­la­b­schlüsse vor.

Damit wer­den kün­ftig auch Fach­hochschuldiplome — wie die Diplome kan­tonaler Uni­ver­sitäten und Päd­a­gogis­chen Hochschulen bere­its heute — einen Sta­tus und Titelschutz haben, der sich nach kan­tonalem Recht richtet. Das HFKG sieht allerd­ings vor, dass neu die Schweiz­erische Hochschulkon­ferenz als gemein­sames hochschulpoli­tis­ches Organ von Bund und Kan­to­nen die Kom­pe­tenz haben wird, Vorschriften über die ein­heitliche Benen­nung der Titel, die Anerken­nung von Abschlüssen und über die Weit­er­bil­dung zu erlassen.