Revision des Lebensmittel-Verordnungsrechts

Anlässlich der jährlichen Aktu­al­isierung des Lebens­mit­tel-Verord­nungsrechts („Jahres­re­vi­sion“) wur­den zahlre­iche Verord­nun­gen des Lebens­mit­tel­rechts überarbeitet.

Das Revi­sion­spaket, das am 1. Jan­u­ar 2014 in Kraft treten wird, enthält neben zahlre­ichen tech­nis­chen Anpas­sun­gen vor allem Neuerun­gen zum Schutz der Gesund­heit sowie Regelun­gen zur Infor­ma­tion der Kon­sumenten über die Pro­duk­te. Bei einzel­nen Verord­nun­gen war die Abstim­mung mit inter­na­tion­al gel­ten­dem Recht nötig, um den inter­na­tionalen Waren­verkehr nicht zu behin­dern. Eine Liste der wichtig­sten Änderun­gen der aktuellen Jahres­re­vi­sion kann hier abgerufen wer­den.

Zur Infor­ma­tio­nen auf Lebens­mit­telver­pack­un­gen enthält die Revi­sion fol­gende Änderungen:

  • Nährw­ertkennze­ich­nung
  • Angabe von aller­ge­nen Inhaltsstoffen
  • Angabe der pflan­zlichen Herkun­ft von Ölen und Fetten
  • Angabe der wichtig­sten Hygien­eregeln im Umgang rohem Geflügelfleisch

In Bezug auf das Trinkwass­er sieht das Revi­sion­spaket drei Neuerun­gen vor:

  • Tol­er­anzw­ert für Fremdstoffe
  • Senkung des Höchst­wertes für Arsen
  • Ein­führung eines Höchst­wertes für Uran

Auch die Zusatzstof­fverord­nung wurde durch die Revi­sion geändert:

  • Anpas­sung an den aktuellen Stand von Wis­senschaft und Technik

Das Par­la­ment berät derzeit über eine Total­re­vi­sion des Lebens­mit­telge­set­zes (LMG). Die vor­liegende Jahres­re­vi­sion des Verord­nungsrechts ste­ht nicht im Zusam­men­hang mit der geplanten Revi­sion des LMG.

Ab Jan­u­ar 2014 wird das Lebens­mit­tel­recht in die Zuständigkeit eines neuen Bun­de­samtes fall­en. Das Bun­de­samt für Lebens­mit­tel­sicher­heit und Vet­er­inär­we­sen (BLV) wird die Bere­iche des früheren Bun­de­samtes für Vet­er­inär­we­sen (BVET) und der Abteilung Lebens­mit­tel­sicher­heit des Bun­de­samtes für Gesund­heit (BAG) unter einem Dach vere­inen. Es wird für Fra­gen zur Lebens­mit­tel­sicher­heit, Ernährung, Tierge­sund­heit, Tier­schutz und Arten­schutz im inter­na­tionalen Han­del zuständig sein.