Anlässlich der jährlichen Aktualisierung des Lebensmittel-Verordnungsrechts („Jahresrevision“) wurden zahlreiche Verordnungen des Lebensmittelrechts überarbeitet.
Das Revisionspaket, das am 1. Januar 2014 in Kraft treten wird, enthält neben zahlreichen technischen Anpassungen vor allem Neuerungen zum Schutz der Gesundheit sowie Regelungen zur Information der Konsumenten über die Produkte. Bei einzelnen Verordnungen war die Abstimmung mit international geltendem Recht nötig, um den internationalen Warenverkehr nicht zu behindern. Eine Liste der wichtigsten Änderungen der aktuellen Jahresrevision kann hier abgerufen werden.
Zur Informationen auf Lebensmittelverpackungen enthält die Revision folgende Änderungen:
- Nährwertkennzeichnung
- Angabe von allergenen Inhaltsstoffen
- Angabe der pflanzlichen Herkunft von Ölen und Fetten
- Angabe der wichtigsten Hygieneregeln im Umgang rohem Geflügelfleisch
In Bezug auf das Trinkwasser sieht das Revisionspaket drei Neuerungen vor:
- Toleranzwert für Fremdstoffe
- Senkung des Höchstwertes für Arsen
- Einführung eines Höchstwertes für Uran
Auch die Zusatzstoffverordnung wurde durch die Revision geändert:
- Anpassung an den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik
Das Parlament berät derzeit über eine Totalrevision des Lebensmittelgesetzes (LMG). Die vorliegende Jahresrevision des Verordnungsrechts steht nicht im Zusammenhang mit der geplanten Revision des LMG.
Ab Januar 2014 wird das Lebensmittelrecht in die Zuständigkeit eines neuen Bundesamtes fallen. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) wird die Bereiche des früheren Bundesamtes für Veterinärwesen (BVET) und der Abteilung Lebensmittelsicherheit des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) unter einem Dach vereinen. Es wird für Fragen zur Lebensmittelsicherheit, Ernährung, Tiergesundheit, Tierschutz und Artenschutz im internationalen Handel zuständig sein.