Der Bundesrat hat heute die Botschaft und den Entwurf zum Zweitwohnungsgesetz (ZWG) verabschiedet.
Aus der Medienmitteilung:
[…] Wohnungen, die am Tag der Annahme der Initiative schon bestanden oder rechtskräftig bewilligt waren, dürfen frei umgenutzt werden. Erweitern können Eigentümerinnen oder Eigentümer diese Wohnungen aber nur dann, wenn sie sie als Erstwohnung oder als touristisch bewirtschaftete Wohnung deklarieren. […]
[…] verboten ist der Neubau von Zweitwohnungen in Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent. Der […] Entwurf erlaubt jedoch unter strengen Voraussetzungen, dass in geschützten Baudenkmälern sowie in ortsbild- und landschaftsprägenden Bauten neue Zweitwohnungen mit «kalten Betten» erstellt werden dürfen. […]
Zudem sieht der Gesetzesentwurf vor […], dass Hotelbetriebe komplett in Zweitwohnungen mit «kalten Betten» umgewandelt werden können, sofern sie bereits seit 25 Jahren bestehen und nicht mehr wirtschaftlich weitergeführt werden können. Ergänzend soll in bescheidenem Umfang das Erstellen neuer Zweitwohnungen auch dann möglich sein, wenn dies für die Finanzierung des Baus oder der Weiterführung des Betriebs nötig ist.
[…] Vom Zweitwohnungsverbot nicht erfasst sind hingegen «warme Betten». Der Gesetzesentwurf legt deshalb unter klaren Bedingungen fest, wann der Bau so genannter touristisch bewirtschafteter Wohnungen zulässig ist. […] Erlaubt sind insbesondere solche Wohnungen, die im Rahmen eines strukturierten Beherbergungsbetriebs erstellt werden, worunter Hotels und hotelmässige Residenzen zu verstehen sind. Über die geltende Zweitwohnungsverordnung hinaus soll zudem auch der Bau solcher Wohnungen zulässig sein, die auf einer kommerziellen Vertriebsplattform angeboten werden — dies jedoch nur in Gebieten, die im kantonalen Richtplan ausdrücklich festgelegt sind.