1. Tempo beim automatischen Informationsaustausch (“AIA”)
Gut eine Woche nach Publikation der Eckwerte zum zukünftigen OECD-Standard betreffend AIA machte Bundesrätin Widmer-Schlumpf in einem heute erschienenen Interview mit der NZZ die Absicht des Bundesrates bekannt, die Umsetzung des AIA deutlich zu beschleunigen.
Die Umsetzung des OECD- Common Reporting Standard / „CRS“ vom 13. Februar 2014 wird sämtliche Banken sowie bestimmte kollektive Anlagevehikel und Versicherungen eines teilnehmenden Landes betreffen. Diese Institutionen werden gewisse Kundendaten unaufgefordert an die Steuerbehörden weiterzuleiten haben. Zu melden wären inskünftig neben den Kontosaldi alle Arten von Investitionseinkünften (Zinsen, Dividenden, gewisse Versicherungseinkünfte, Kapitalgewinne etc.). Betroffen wären die Konten natürlicher wie auch juristischer Personen, inkl. Trusts und Stiftungen — mit Ausnahme u.a. von börsenkotierten Firmen, internationalen Organisationen und staatlichen Betrieben. Gewisse passive Investitionsvehikel hätten den Beneficial Owner offenzulegen.
Personen und Unternehmen mit Sitz und Konten ausschliesslich in der Schweiz werden vom CRS/AIA grundsätzlich nicht erfasst. Liegen Konto und Wohnsitz/Domizil dagegen in zwei verschiedenen Ländern mit AIA-Praxis („Reziprozitätsprinzip“; bis heute von 42 Staaten vorgesehen), ist ein AIA prinzipiell möglich — gemäss CRS sollen blosse Verwaltungsvereinbarungen als Grundlage ausreichen. Drittstaaten sollen am AIA nicht partizipieren können. Die Daten dürfen gemäss CRS ausschliesslich für Steuerzwecke verwendet werden („Spezialitätenprinzip“), unter Beachtung des Datenschutzes.
OECD und G‑20 wollen den Common Reporting Standard noch in diesem Jahr offiziell zum „Global Standard“ erheben. Das Gesamtkonzept des Bundesrates sieht daher vor, dem Parlament im Verlaufe des Jahres 2015 eine Gesetzesvorlage zu unterbreiten. Diese soll die Bedingungen für den AIA auf der Basis bilateraler Verträge definieren. Eine Übernahme des AIA erscheint für die Schweiz nunmehr bereits per 2016 möglich, wobei eine rückwirkende Anwendung ausgeschlossen sein soll. Der heute noch massgebende Standard zur Amtshilfe nach OECD MA 26 wird zumindest ergänzend (insbesondere für die Zeit bis zur Einführung des AIA) weiterhin relevant bleiben.
2. Tempo auch beim Standard von OECD 26 betr. Amtshilfe
Ausserdem hat der Bundesrat gestern angekündigt, die Umsetzung des aktuell noch massgebenden Standards zum Art. 26 des OECD-Musterabkommen betreffend Amtshilfe (d.h. Lieferung von Bankdaten nicht nur bei Steuerbetrug sondern auch bei möglicher Hinterziehung; nicht nur bei Namensnennung sondern auch bei Gruppenanfragen auf der Basis verdächtiger Verhaltensmuster) unilateral zu beschleunigen.
Von den heute rund 90 DBA der Schweiz wurden erst rund die Hälfte nachverhandelt. Für die verbleibenden 45 DBA soll nun gemäss Bundesrat der geltende Standard auch ohne Nachverhandlungen Realität werden. Dafür muss das Parlament eine noch auszuarbeitende Vorlage annehmen. Diese soll die unilaterale Anwendung von OECD 26 gegenüber jenen Ländern ermöglichen, welche Gegenrecht halten, sowie Datenschutz und Spezialitätenprinzip sicherstellen. Eine Umsetzung dieser Ausweitung wird frühestens für 2015 erwartet.