Der Bundesrat hat heute Freitag in seiner Stellungnahme zu einer Parlamentarischen Initiative festgehalten, dass er die Einführung eines
allgemeinen Widerrufsrechts von 14 Tagen bei Telefon- und
Fernabsatzverträgen begrüsst (Medienmitteilung).
Aus der Stellungnahme:
Vor diesem Hintergrund begrüsst der Bundesrat die von der Kommission ausgearbeitete Vorlage. Er erachtet die darin vorgeschlagene Einführung eines allgemeinen Widerrufrechts für das gesamte Fernabsatzgeschäft – und nicht nur für den Telefonverkauf – heute für zielführend. Damit wird der besonders im Fernabsatzgeschäft wichtige Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten wirkungsvoll gewährleistet und ergänzt, ohne dass die Vertragsfreiheit unnötig eingeschränkt oder die Vertragsparteien bevormundet würden. Dies ist heute im internationalen Vergleich angezeigt und spricht insbesondere auch dafür, nicht ohne sachlichen Grund abweichende Regelungen zu treffen. Selbstverständlich sind bei der gesetzlichen Ausgestaltung die berechtigten Interessen der Anbieterinnen und Anbieter zu berücksichtigen, und es ist den Bedenken seitens der Wirtschaft bestmöglich Rechnung zu tragen, sodass die Regelungen nicht einseitig zu deren Lasten gehen, die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft erhalten bleibt und für alle Beteiligten möglichst keine oder geringe Mehrkosten entstehen.
Aufgrund der Parlamentarischen Initiative 06.441 – Mehr Konsumentenschutz und weniger Missbräuche beim Telefonverkauf hat die RK‑S die Einführung eines allgemeinen Widerrufsrechts für Konsumentinnen und Konsumenten im gesamten Fernabsatzgeschäft vorgeschlagen. Das 14-tägige Widerrufsrecht soll Verträge umfassen, die geschlossen werden, ohne dass sich die Vertragsparteien physisch begegnen. Aus Sicht der RK‑S besteht ein erhöhtes Schutzbedürfnis, weil Konsumenten bei solchen Verträgen überrascht
oder überrumpelt werden und oft den Vertragsgegenstand vor dem
Vertragsschluss nicht prüfen können.
Der Bundesrat geht in seiner Stellungnahme soweit ersichtlich nicht auf die Tatsache ein, dass ein Widerrufsrecht bereits heute weitgehend praktiziert wird und auch dem Ehrenkodex des Verbands des Schweizerischen Versandhandels entspricht.