Der Bundesrat hat am 16. April 2014 den Bericht “Open-Government-Data-Strategie Schweiz 2014–2018” genehmigt.
Nach Eigenaussage stellt der Berich
[…] zunächst klar, was unter «Open Government Data»(OGD) zu verstehen ist. Anschliessend werden die Vision des Bundesrates zu dieser Thematik und die davon abgeleiteten einzelnen Zielsetzungen formuliert. Die Strategie wird in ihre Rahmenbedingungen, namentlich in andere Strategien des Bundesrates, eingebettet. Schliesslich werden für die konkrete Umsetzung der Strategie Grundsätze und konkrete Massnahmen definiert.
Zum Hintergrund (ebenfalls gemäss dem Bericht):
Der Bundesrat will den Zugang zu Behördendaten ausbauen und setzt sich dafür ein,
dass das Potenzial von «Open Government Data» (OGD) in der Schweiz realisiert
wird.
Die OGD-Strategie Schweiz 2014–2018 schafft ein gemeinsames Verständnis des
Nutzens von OGD, hält die Ziele, welche mit der Bereitstellung von OGD erreicht
werden sollen, fest und bestimmt die Ausrichtung der Tätigkeiten der Bundesverwaltung
im Bereich OGD bis 2018.
Die OGD-Strategie Schweiz ist für die Bundesverwaltung verbindlich, soweit diese
dem Weisungsrecht des Bundesrates untersteht. Sie wird in den zuständigen Departementen
und Bundesstellen umgesetzt. Für die weiteren Bundesstellen gilt die
Strategie als Empfehlung. Im Interesse einer über die föderalen Ebenen hinweg
koordinierten Umsetzung von OGD strebt der Bund auf Basis dieser Strategie eine
Zusammenarbeit mit den Kantonen und Gemeinden an. Eine Zusammenarbeit mit
weiteren Institutionen des öffentlichen Sektors wird geprüft.