Der Bundesrat hat die beabsichtigten Anpassungen des Unfallversicherungsgesetzes in ein konferenzielles Vernehmlassungsverfahren geschickt. Bis zum 2. Juli 2014 können schriftliche Stellungnahmen eingereicht werden (Medienmitteilung; Vernehmlassungsunterlagen 1; Vernehmlassungsunterlagen 2).
Die Revision betrifft insbesondere folgende Punkte:
- Eine Reihe von unfallähnlichen Körperschädigungen, die nicht auf Erkrankung oder Abnützung zurückzuführen sind, sollen gesetzlich geregelt werden.
- Bei Grossereignissen (Katastrophen) soll eine Leistungsgrenze für die Versicherungsgesellschaften gelten.
- UVG-Renten sollen bei Erreichen des ordentlichen Rentenalters gekürzt werden können, damit Verunfallte gegenüber nicht verunfallten Personen finanziell gleich behandelt werden.
- Der Versicherungsbeginn soll neu definiert werden, um Deckungslücken zu schliessen.
- Der Unfallschutz von arbeitslosen Personen soll gesetzlich verankert werden.