Tabakproduktegesetz (TabPG): Vernehmlassung eröffnet

Der Bun­desrat hat den Entwurf zum Tabakpro­duk­tege­setz in die Vernehm­las­sung geschickt.

Aus der Medi­en­mit­teilung des Bun­desrats:

Der Bun­desrat will die Mass­nah­men zum Schutz junger Men­schen vor dem Tabakkon­sum ver­stärken. Das ist das Hauptziel des in die Vernehm­las­sung geschick­ten Entwurfs zum Tabakpro­duk­tege­setz. Der Entwurf sieht namentlich eine neue Regle­men­tierung der Wer­bung und des Spon­sor­ings für Zigaret­ten und andere Tabak­waren vor. Der Verkauf dieser Pro­duk­te an Min­der­jährige wird eben­falls unter­sagt. Die Bes­tim­mungen des neuen Geset­zes sind mod­er­at und gehen weniger weit als die Geset­zge­bun­gen der meis­ten europäis­chen Län­der. Schliesslich wird die Ver­mark­tung nikot­in­haltiger E‑Zigaretten in der Schweiz kün­ftig zuge­lassen. Diese Zigaret­ten wer­den den Tabakzi­garet­ten gle­ichgestellt und unter­liegen somit densel­ben Regeln, namentlich bezüglich Pas­sivrauchen, Wer­bung und Produktdeklaration.