Einer Medienmitteilung vom 15. August 2014 ist zu entnehmen, dass die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (UREK‑S) dem neuen Bundesgesetz über Zweitwohnungen (E‑ZWG) weitgehend zustimmt. Gewisse Punkte der Vorlage hat die Kommission aber verschärft:
- Die Regelung, wonach seit 25 Jahren bewirtschaftete Hotels in Zweitwohnungen umgewandelt werden können (Art. 9 E‑ZWG), soll gestrichen werden.
- Es soll ausgeschlossen werden, dass Gemeinden Bauvorhaben bewilligen können, die zu einem Zweitwohnungsanteil von über 20% führen würden (Art. 6 E‑ZWG).
Hingegen sollen andere Punkte der Vorlage gelockert werden:
- Gemäss bundesrätlichem Entwurf ist die Wohnnutzung bei altrechtlichen Bauten frei. Solche Wohnungen können erneuert, umgebaut und wieder aufgebaut werden. Handelt es sich bei diesen altrechtlichen Bauten jedoch um Zweitwohnungen, dürfen sie nicht erweitert werden (Art. 12 E‑ZWG). Die UREK‑S spricht sich dafür aus, dass eine Vergrösserung um maximal 30% der ursprünglichen Nutzfläche zulässig sein soll, sofern dadurch keine zusätzliche Wohnung entsteht.
- Die Kommission will, dass den Kantonen bei der Bezeichnung der Gebiete, in denen touristisch bewirtschaftete Wohnungen zulässig sind, grössere Handlungsspielräume gegeben und diese Gebiete nicht auf touristisch schwach genutzte Regionen beschränkt werden (Art. 8 E‑ZWG).
- Schliesslich ist die UREK‑S der Auffassung, dass Zweitwohnungen nicht nur in geschützten, sondern auch in erhaltenswerten Bauten innerhalb der Bauzone erstellt werden dürfen.