Die RK‑N hat den Entwurf des Bundesrats zur Revision der zivilrechtlichen Verjährung (13.100; dazu auch swissblawg) mit 13 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen.
Aus der Medienmitteilung:
Die Kommissionsmehrheit folgt im Wesentlichen dem Konzept des Bundesrates, welches das Prinzip der doppelten Fristen beibehält, eine Verlängerung der – subjektiv bestimmten – relativen Verjährungsfrist von einem auf drei Jahre vorsieht und an der – objektiv festgelegten – absoluten Verjährungsfrist von zehn Jahren festhält, wobei letztere bei einer Tötung oder Körperverletzung auf 30 Jahre verlängert wird. Die Abstimmungen fielen sehr knapp aus und die abgelehnten Konzepte sind Gegenstand von Minderheitsanträgen. In einigen von diesen wird eine andere absolute Verjährungsfrist gefordert (20, 40 oder 50 Jahre), in anderen wird vorgeschlagen, zugunsten einer kürzeren, subjektiv bestimmten Frist (drei oder fünf Jahre) auf eine absolute Frist zu verzichten.
Die Vorlage bringt insbesondere eine Verbesserung für Schäden, die erst in der Zukunft eintreten. Die Kommission hat deshalb auch geprüft, ob es sinnvoll wäre, spezielle Regelungen für jene Fälle vorzusehen, in denen die Schäden bereits eingetreten sind, der Schadenersatz aber an den aktuell geltenden kurzen Verjährungsfristen scheitert. Sie sprach sich in diesem Zusammenhang mit 17 zu 7 Stimmen gegen eine Rückwirkung aus und folgte somit der Position des Bundesrates. […]