4C.228/2000: Essentialia des Franchise-Vertrags (Bestätigung der Rsp.)

Das BGer schützt die Qual­i­fika­tion eines Ver­trags als Fran­chise-Ver­trag und bestätigt damit BGE 118 II 157, der die Essen­talia des Fran­chise-Voraus­set­zun­gen sin­ngemäss damit umschrieben hat, dass es um den Ver­trieb von Waren oder Dien­stleis­tun­gen über selb­ständi­ge Händler oder Unternehmer nach ein­er ein­heitlichen Ver­trieb­skonzep­tion geht, wobei der Fran­chisenehmer vom Fran­chisege­ber organ­isierten Dien­stleis­tun­gen zwar auf eigene Rech­nung und Gefahr vertreibt, dabei aber das ein­heitliche Absatz- und Wer­bekonzept des Fran­chisege­bers befol­gt. Zudem erhält er dessen Bei­s­tand, Rat und Schu­lung und benutzt dessen Namen, Marken, Ausstat­tun­gen und son­stige Schutzrechte.