Der Bundesrat (BR) hat am Freitag, 28. November 2014, die Botschaft zum Bundesgesetz über die Ladenöffnungszeiten (LadÖG) verabschiedet.
Aus der Botschaft:
Inhalt der Vorlage
Der Gesetzesentwurf zu den Ladenöffnungszeiten erfüllt die Motion Lombardi. Die Detailhandelsbetriebe dürfen somit montags bis freitags von 6 bis 20 Uhr und am Samstag von 6 bis 19 Uhr geöffnet sein. Die Abend‑, Nacht und Sonntagsarbeit ist von der Vorlage nicht betroffen. Das neue Gesetz bringt auch keine Änderung des Arbeitsgesetzes mit sich , das den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gewährleistet Im Einklang mit den Bestimmungen des Arbeitsgesetzes können die Kantone längere Öffnungszeiten bewilligen und den Betrieben Abend-verkäufe an Werktagen beziehungsweise Ladenöffnungen an Sonntagen genehmigen. Die kantonalen Feiertage sowie deren Vortage sind von der neuen Regelung ausgenommen.