BR: Botschaft zum Bundesgesetz über die Ladenöffnungszeiten (LadÖG)

Der Bun­desrat (BR) hat am Fre­itag, 28. Novem­ber 2014, die Botschaft zum Bun­des­ge­setz über die Ladenöff­nungszeit­en (LadÖG) verabschiedet.

Aus der Botschaft:

Inhalt der Vorlage 
Der Geset­ze­sen­twurf zu den Ladenöff­nungszeit­en erfüllt die Motion Lom­bar­di. Die Detail­han­dels­be­triebe dür­fen somit mon­tags bis fre­itags von 6 bis 20 Uhr und am Sam­stag von 6 bis 19 Uhr geöffnet sein. Die Abend‑, Nacht und Son­ntagsar­beit ist von der Vor­lage nicht betrof­fen. Das neue Gesetz bringt auch keine Änderung des Arbeits­ge­set­zes mit sich , das den Gesund­heitss­chutz der Arbeit­nehmerin­nen und Arbeit­nehmer gewährleis­tet Im Ein­klang mit den Bes­tim­mungen des Arbeits­ge­set­zes kön­nen die Kan­tone län­gere Öff­nungszeit­en bewil­li­gen und den Betrieben Abend-verkäufe an Werk­ta­gen beziehungsweise Ladenöff­nun­gen an Son­nta­gen genehmi­gen. Die kan­tonalen Feiertage sowie deren Vortage sind von der neuen Regelung ausgenommen.