[Beitrag von Martin Rauber] Nachdem die Referendumsfrist ungenutzt abgelaufen ist, setzt der Bundesrat die Gesetzesvorlage zur Bündelung der Aufsicht über Revisionsunternehmen und Prüfgesellschaften sowie die Revision der Finanzmarktprüfverordnung und der Revisionsaufsichtsverordnung auf den 1. Januar 2015 in Kraft.
Mit der Revision wird die Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) allein verantwortlich für die Zulassung und die Aufsicht über die Prüfgesellschaften in den Bereichen der Rechnungsprüfung («Financial Audit») und der Aufsichtsprüfung («Regulatory Audit»). Die Prüfinhalte und ‑grundsätze für die Aufsichtsprüfung werden weiterhin von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) festgelegt, während die RAB für die Anerkennung von Standards für die Rechnungsprüfung zuständig ist.