Dominique Strebel kommtentiert auf seinem Blog das Urteil 60101/09 vom 28. Oktober 2014 (Peltereau-Villeneuve c. Suisse) des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR).
Mit dem Entscheid wird der Generalstaatsanwalt des Kantons Genf gerügt. Dieser hatte ein Strafverfahren wegen Verjährung eingestellt, aber den Beschuldigten in seiner Begründung trotzdem in der Sache für schuldig erklärt. Es ging um einen katholischen Priester, dem sexuelle Handlungen mit Abhängigen vorgeworfen worden waren.
Nach Einschätzung des EGMR verstösst der Wortlaut der angefochtenen Einstellungsverfügung und die sich anschliessend darauf abstützenden Gerichtsentscheide gegen die Unschuldsvermutung (Art. 6 Abs. 2 EMRK). Deshalb verurteilte der EGMR die Schweiz und spricht dem Beschwerdeführer eine Entschädigung in Höhe von 12.000 Euro als Genugtuung und von 15.000 Euro für Verfahrenskosten zu.
Das Fazit von Strebel:
Dieser Entscheid ist juristisch zu begrüssen, hat aber Konsequenzen für Rechercheure in der Schweiz: Einstellungsverfügungen werden in Zukunft wohl entscheidende Informationen zu Strafermittlungen nicht mehr enthalten. Wichtige investigative Artikel wie zum Beispiel der Artikel im Bieler Tagblatt über den prominenten Geschäftsmann und Lokalpolitiker Theo Griner können in Zukunft nicht mehr geschrieben werden.