EDÖB: Erläuterungen zur Personensicherheitsprüfung von Mitarbeitenden im Privatbereich

Der Eid­genös­sis­che Daten­schutz- und Öffentlichkeits­beauf­tragte hat “Erläuterun­gen zur Per­so­n­en­sicher­heit­sprü­fung von Mitar­bei­t­en­den (im Pri­vat­bere­ich)” veröf­fentlicht. Er äussert sich darin zu fol­gen­den Fragen:

  • Wie müssen die Mitar­bei­t­en­den über die Per­so­n­en­prü­fung informiert werden?
  • Zu welchem Zeit­punkt darf eine Per­so­n­en­sicher­heit­sprü­fung durchge­führt werden?
  • Wie viele und welche Dat­en darf der Arbeit­ge­ber verlangen?
  • In welch­er Form dür­fen die Per­so­n­en­dat­en der Mitar­bei­t­en­den bear­beit­et werden?
  • Was ist bei ein­er Daten­bear­beitung im Aus­land zu beachten?
  • Dür­fen die für die Per­so­n­en­sicher­heit­sprü­fung erhobe­nen Dat­en nach der Über­prü­fung weit­er­ver­wen­det werden?
  • Kann der Mitar­bei­t­ende Auskun­ft ver­lan­gen über seine Personendaten?
  • Gibt es eine Möglichkeit für die Mitar­bei­t­en­den, sich der Per­so­n­en­sicher­heit­sprü­fung zu widersetzen?