Nach Anhörung der Kantone und weiterer interessierter Kreise hat das EFD heute eine Verordnung zur Konkretisierung des Steuererlassgesetzes vom 20. Juni 2014 (insbesondere der Art. 167–167g revDBG) verabschiedet. Diese Steuererlassverordnung ersetzt die bisherige Verordnung desselben Departements (SR 642.121) und präzisiert das Erlassverfahren, die Voraussetzungen für den Steuererlass und die Ablehnungsgründe nach neuem Recht. Sie tritt gleichzeitig mit dem Steuererlassgesetz am 1. Januar 2016 in Kraft.
Mit dem Steuererlassgesetz wird die Kompetenz zur Beurteilung aller Erlassgesuche betreffend die direkte Bundessteuer auf die Kantone übertragen (bisherige Zuständigkeit der Kantone nur bis CHF 25’000 Bundessteuer pro Jahr). Neu liegen mit der revidierten Verordnung u.a. erstmals auch konkretisierende Bestimmungen über den Steuererlass bei juristischen Personen vor.