EFD: Steuererlassgesetz erhält Ausführungsverordnung (Inkraftsetzung beider Erlasse: 1.1.2016)

Nach Anhörung der Kan­tone und weit­er­er inter­essiert­er Kreise hat das EFD heute eine Verord­nung zur Konkretisierung des Steuer­erlass­ge­set­zes vom 20. Juni 2014 (ins­beson­dere der Art. 167–167g revD­BG) ver­ab­schiedet. Diese Steuer­erlassverord­nung erset­zt die bish­erige Verord­nung des­sel­ben Departe­ments (SR 642.121) und präzisiert das Erlassver­fahren, die Voraus­set­zun­gen für den Steuer­erlass und die Ablehnungs­gründe nach neuem Recht. Sie tritt gle­ichzeit­ig mit dem Steuer­erlass­ge­setz am 1. Jan­u­ar 2016 in Kraft.

Mit dem Steuer­erlass­ge­setz wird die Kom­pe­tenz zur Beurteilung aller Erlass­ge­suche betr­e­f­fend die direk­te Bun­dess­teuer auf die Kan­tone über­tra­gen (bish­erige Zuständigkeit der Kan­tone nur bis CHF 25’000 Bun­dess­teuer pro Jahr). Neu liegen mit der rev­i­dierten Verord­nung u.a. erst­mals auch konkretisierende Bes­tim­mungen über den Steuer­erlass bei juris­tis­chen Per­so­n­en vor.