Der Bundesrat hat die Botschaft für eine Änderung des Revisionsaufsichtsgesetzes im Zusammenhang mit der extraterritorialen Zuständigkeit der Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) verabschiedet und gleichzeitig den unbestrittenen Teil der Zuständigkeit auf den 1. Oktober 2015 in Kraft gesetzt.
Gemäss dem entsprechenden Entwurf soll die Zuständigkeit der RAB für ausländische Anleihen reduziert werden. Zudem sollen die Möglichkeiten für ausländische Revisionsgesellschaften zur Befreiung von der Schweizer Aufsicht erweitert werden.
Zur Vermeidung von Doppelspurigkeiten entfallen zukünftig zudem die Zulassungspflicht und Aufsicht durch die RAB in zwei Ausnahmefällen: zum einen, wenn das ausländische Revisionsorgan bereits einer vom Bundesrat anerkannten ausländischen Revisionsaufsichtsbehörde untersteht, und zum anderen, wenn die angebotenen Anleihensobligationen durch eine Gesellschaft garantiert werden, deren Revisionsorgan durch eine anerkannte Revisionsaufsichtsbehörde beaufsichtigt wird. Diese bereits beschlossene Regelung wird auf den 1. Oktober 2015 in Kraft gesetzt, gilt aber vorerst nur für die Revisionsstellen ausländischer Emittenten von Beteiligungspapieren.