Revisionsaufsicht über ausländische Unternehmen

Der Bun­desrat hat die Botschaft für eine Änderung des Revi­sion­sauf­sichts­ge­set­zes im Zusam­men­hang mit der extrater­ri­to­ri­alen Zuständigkeit der Revi­sion­sauf­sichts­be­hörde (RAB) ver­ab­schiedet und gle­ichzeit­ig den unbe­strit­te­nen Teil der Zuständigkeit auf den 1. Okto­ber 2015 in Kraft gesetzt.

Gemäss dem entsprechen­den Entwurf soll die Zuständigkeit der RAB für aus­ländis­che Anlei­hen reduziert wer­den. Zudem sollen die Möglichkeit­en für aus­ländis­che Revi­sion­s­ge­sellschaften zur Befreiung von der Schweiz­er Auf­sicht erweit­ert werden.

Zur Ver­mei­dung von Dop­pel­spurigkeit­en ent­fall­en zukün­ftig zudem die Zulas­sungspflicht und Auf­sicht durch die RAB in zwei Aus­nah­me­fällen: zum einen, wenn das aus­ländis­che Revi­sion­sor­gan bere­its ein­er vom Bun­desrat anerkan­nten aus­ländis­chen Revi­sion­sauf­sichts­be­hörde unter­ste­ht, und zum anderen, wenn die ange­bote­nen Anlei­hen­soblig­a­tio­nen durch eine Gesellschaft garantiert wer­den, deren Revi­sion­sor­gan durch eine anerkan­nte Revi­sion­sauf­sichts­be­hörde beauf­sichtigt wird. Diese bere­its beschlossene Regelung wird auf den 1. Okto­ber 2015 in Kraft geset­zt, gilt aber vor­erst nur für die Revi­sion­sstellen aus­ländis­ch­er Emit­ten­ten von Beteiligungspapieren.