WEKO revidiert Regeln für vertikale Abreden im Kraftfahrzeugsektor

Mit Beschluss vom 29. Juni 2015 hat die Schweiz­erische Wet­tbe­werb­skom­mis­sion (WEKO) ihre Bekan­nt­machung über die wet­tbe­werb­srechtliche Behand­lung von ver­tikalen Abre­den im Kraft­fahrzeugsek­tor (KFZ-Bekan­nt­machung, KFZ-Bek) sowie die zuge­höri­gen Erläuterun­gen rev­i­diert. Die neue KFZ-Bekan­nt­machung soll die gel­tende Bekan­nt­machung aus dem Jahr 2002 erset­zen und mit ein­er ein­jähri­gen Über­gangs­frist per 1. Jan­u­ar 2016 in Kraft treten.


Gemäss Medi­en­mit­teilung der WEKO soll die Revi­sion der Fall­prax­is der Wet­tbe­werb­s­be­hör­den, den neuen Markt- und Tech­nolo­gieen­twick­lun­gen sowie den Anpas­sun­gen im schweiz­erischen und europäis­chen Kartell­recht Rech­nung tra­gen. Mit Bezug auf die Anpas­sun­gen an das europäis­che Recht habe die WEKO die im Schweiz­er Auto­mo­bil­markt herrschen­den rechtlichen und wirtschaftlichen Bedin­gun­gen berück­sichtigt, auf eine voll­ständi­ge Über­nahme des europäis­chen Reg­u­la­tivs sei deshalb verzichtet wor­den. Während im europäis­chen Recht etwa nur noch für den Sekundär­markt (Instand­set­zung, Wartung und Ersatzteil­han­del) sek­tor­spez­i­fis­che Regeln beste­hen, sollen sich die sek­tor­spez­i­fis­chen Regeln in der Schweiz weit­er­hin auch auf den Primär­markt (Verkauf von neuen Kraft­fahrzeu­gen) beziehen.

Die neue KFZ-Bekan­nt­machung bezwecke, wet­tbe­werb­ss­chädliche ver­tikale Abre­den im Kraft­fahrzeugsek­tor zu ver­hin­dern und eine Isolierung des schweiz­erischen Auto­mo­bil­mark­tes zu ver­mei­den. Zudem soll mit der Revi­sion für alle Mark­t­beteiligten mehr Rechtssicher­heit geschaf­fen werden.

Weit­ere Infor­ma­tio­nen: Medi­en­mit­teilung vom 15. Juli 2015 (HTML), KFZ-Bek (PDF), Erläuterun­gen zur KFZ-Bek (PDF).