Mit Beschluss vom 29. Juni 2015 hat die Schweizerische Wettbewerbskommission (WEKO) ihre Bekanntmachung über die wettbewerbsrechtliche Behandlung von vertikalen Abreden im Kraftfahrzeugsektor (KFZ-Bekanntmachung, KFZ-Bek) sowie die zugehörigen Erläuterungen revidiert. Die neue KFZ-Bekanntmachung soll die geltende Bekanntmachung aus dem Jahr 2002 ersetzen und mit einer einjährigen Übergangsfrist per 1. Januar 2016 in Kraft treten.
Gemäss Medienmitteilung der WEKO soll die Revision der Fallpraxis der Wettbewerbsbehörden, den neuen Markt- und Technologieentwicklungen sowie den Anpassungen im schweizerischen und europäischen Kartellrecht Rechnung tragen. Mit Bezug auf die Anpassungen an das europäische Recht habe die WEKO die im Schweizer Automobilmarkt herrschenden rechtlichen und wirtschaftlichen Bedingungen berücksichtigt, auf eine vollständige Übernahme des europäischen Regulativs sei deshalb verzichtet worden. Während im europäischen Recht etwa nur noch für den Sekundärmarkt (Instandsetzung, Wartung und Ersatzteilhandel) sektorspezifische Regeln bestehen, sollen sich die sektorspezifischen Regeln in der Schweiz weiterhin auch auf den Primärmarkt (Verkauf von neuen Kraftfahrzeugen) beziehen.
Die neue KFZ-Bekanntmachung bezwecke, wettbewerbsschädliche vertikale Abreden im Kraftfahrzeugsektor zu verhindern und eine Isolierung des schweizerischen Automobilmarktes zu vermeiden. Zudem soll mit der Revision für alle Marktbeteiligten mehr Rechtssicherheit geschaffen werden.
Weitere Informationen: Medienmitteilung vom 15. Juli 2015 (HTML), KFZ-Bek (PDF), Erläuterungen zur KFZ-Bek (PDF).